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Hinweise zur Entsorgung von Erde mit Gras

Ein Spaten steckt in Erde.
Quelle: Lukas Gojda ? stock.adobe.com

Nicht alles, was beim Aufgraben von Gruben anfällt, ist im rechtlichen Sinne Erdaushub. Auf Erddeponien darf nur Erde mit einem geringen organischen Anteil abgelagert werden. Das bedeutet, dass Oberboden, Humus und Erde mit Gras bis zu einer Tiefe von ca. 20 cm abgetragen/ herausgestochen und erhalten werden müssen. Neben dem Deponierecht werden damit gleichzeitig Vorgaben zum Bodenschutz erfüllt. Haben Sie reinen Mutterboden abgetrennt, können Sie diesen meist kostenlos an Gartenbauunternehmen abgeben.