Mit Termin ins Landratsamt
In vielen Bereichen des Landratsamtes Heilbronn ist es zur Erledigung der Anliegen im Normalfall nicht notwendig, dass Besucherinnen und Besucher persönlich im Landratsamt erscheinen. In den meisten Fällen können dringende Angelegenheiten telefonisch, postalisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Ansprechpartnern geklärt werden. Sollte jedoch der persönliche Besuch im Landratsamt notwendig sein, besteht die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Bereichen.
Das Landratsamt, inklusive der KFZ-Zulassungsstelle sowie den Entsorgungseinrichtungen des Abfallwirtschaftsbetriebs, ist nicht von den Schließungen der aktuellen Verordnungen betroffen.
Jahr 2018
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23.04.2018Vorträge vom 2. Fachkongress Nahwärme online
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13.04.2018Sitzung des Kreistages
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12.04.2018Test der Warnsysteme im Landkreis Heilbronn
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12.04.2018Vier Landkreise der Region Heilbronn-Franken veranstalteten 2. Fachkongress Nahwärme
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06.04.2018Sitzung des Verwaltungsausschusses
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05.04.2018FFH-Verordnung Regierungspräsidium Karlsruhe
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22.03.2018Mitten im Leben – pflegen und gepflegt werden
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20.03.2018Die Bodenbörse
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19.03.2018FFH-Verordnung Regierungspräsidium Stuttgart
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19.03.2018Ausstellung "Das kann Selbsthilfe"
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16.03.2018Klimaschutzmaßnahmen auf den ehemaligen Kreismülldeponien Eberstadt und Schwaigern-Stetten
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09.03.2018Amphibien wandern wieder
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09.03.2018Sitzung des Betriebsausschusses
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09.03.2018Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.03.2018Sitzung des Sozialausschusses