Spätestens seit dem Jahr 2020 ist auch bei Jägern, Forstleuten und Viehhaltern in Südwestdeutschland das Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) allgegenwärtig.
Die ASP ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende Tierseuche. Sie wurde im Jahr 2007 nach Georgien eingetragen und breitet sich seither zunehmend in Europa aus. Seit im September 2020 nahe der deutsch-polnischen Grenze bei einem Wildschwein die ASP festgestellt wurde, ist auch Deutschland von der Tierseuche betroffen. Seither breitet sich das Seuchengeschehen in Brandenburg und Sachsen aus. In Baden-Württemberg gab es bislang nur einen lokalen Ausbruch in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Emmendingen im Mai 2022. Wildschweine waren hier nicht betroffen.
Im Falle eines Ausbruchs der ASP beim Wildschwein in Baden-Württemberg werden durch das zuständige Veterinäramt Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung angeordnet. Eine weitere Ausbreitung der Seuche muss unter allen Umständen verhindert werden. Verbreitet werden kann die ASP indirekt durch Verschleppung über den Menschen (kontaminierte Kleidung, Fleisch etc.) oder direkt durch die Versprengung infizierter Wildschweine. Daher müssen in der Umgebung des festgestellten Ausbruchs alle Maßnahmen unterbleiben, die zu einer Beunruhigung der Wildschweine führen würden. In der Land- und Forstwirtschaft können sich dadurch zeitweise Bewirtschaftungseinschränkungen oder -verbote ergeben. Eigentümer oder Bewirtschafter eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks können für den hierdurch jeweils entstehenden Schaden einen Entschädigungsausgleich nach den landesrechtlichen Vorschriften verlangen.
Erfolg und Dauer der Seuchenbekämpfung hängen maßgeblich davon ab, wie schnell der Ausbruch festgestellt wird und die ersten Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine ist eine wichtige Säule der Früherkennung. Der Fund von verendeten Wildschweinen ist unverzüglich der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen. Dies sollte im Regelfall durch einen Anruf erfolgen. Die Markierung und genaue Ermittlung der Fundstelle z.B. über Koordinaten erleichtert das weitere Vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des MLR: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikanische-schweinepest
Für Rückfragen steht unsere Wildtierbeauftragtes des Landkreises Julia Meny unter 07131 994-2553 zur Verfügung. |