Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Liegendes Totholz im Stadtwald Löwenstein (Aufnahme Forstamt Heilbronn)
 
 
 
Borkenkäfer, neues Personal, forstliche Förderung, Afrikanische Schweinepest
Keine Sommerpause im Wald
 

Dass die beiden Hochsommer-Monate Juli und August durch fast zwei Wochen mit Regenwetter unterbrochen wurden, freut sicherlich jeden Waldfreund. Die Unterbrechung war dringend notwendig, war doch besonders der Juni von anhaltender Trockenheit geprägt und deren Folgen im Wald unübersehbar. Der massive Befallsdruck des Borkenkäfers in den Fichten lässt sich aber auch durch die Niederschläge der letzten Tage nicht verschleiern und so finden sich in jeglichen Höhenlagen im Landkreis ständig neue Befallsherde in –für unsere Verhältnisse- teils ungeahnten Dimensionen. Hier bedarf es weiterhin der Mithilfe aller Waldbesitzenden und einer intensiven Zusammenarbeit aller Waldbewirtschaftenden. Anlass für eine gute Zusammenarbeit geben auch die weiteren Themen, über die Sie in dieser Ausgabe des WALDBLICKS lesen.

 
 
 
 
 
 
Sarah Niekrenz und Labrador-Rüde Bones  
Organisatorisches aus der Forstverwaltung
Neue Stellvertretende Amtsleiterin im Forstamt Heilbronn
 

Seit dem 1. August ist Sarah Niekrenz Stellvertretende Amtsleiterin im Forstamt Heilbronn. Sie löst nach dreiviertel jährlicher Vakanz den Vorgänger Tobias Traber ab, der in die Forsteinrichtung gewechselt ist.

Sarah Niekrenz stammt aus dem Landkreis und ist in Oedheim aufgewachsen. Zuvor war Sie bei ForstBW Referentin im Waldnaturschutz und hat sich um die Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz gekümmert, zudem war sie Ansprechpartnerin für den Staatswald in Sachen Natura 2000 und Artenschutzrecht. Ihre Traineezeit hat Sie im Südschwarzwald in St.Blasien absolviert. Nach dem Masterstudium war Sarah Niekrenz an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW im Geschäftsbereich Waldschutzgebiete tätig. Im Forstamt Heilbronn ist sie für den östlichen Landkreis mit den Revieren Widdern, Hardthausen, Möckmühl, Neudenau, Langenbrettach, Weinsberg, Beilstein und Löwensteiner Berge zuständig. Insbesondere für die forsttechnische Betriebsleitung, hoheitliche Belange, die dort im Zusammenhang mit Träger öffentlicher Belange sind sowie das Zertifizierungswesen und Beschwerdemanagement.

 
 
 
 
 
 
Habitatbaumgruppen am Feuchtbiotop (Aufnahme Kreisforstamt Heilbronn)  
Forstliche Förderung
Förderung von Vertragsnaturschutz im Wald - eingeschränkter Start im Herbst 2023
 

Unsere landesweite Förderrichtlinie für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) wird nach langer und intensiver Überarbeitung dieses Jahr um Fördermaßnahmen des Waldnaturschutzes im Privat- und Körperschaftswald erweitert.

Dies geschieht zunächst in sehr begrenztem Umfang. Eine Antragstellung ist zudem frühestens ab September möglich.

Zunächst beschränkt sich die neue Form der Förderung auf den Erhalt und die Entwicklung von Habitatbaumgruppen in Privatwäldern, die größer als 3 ha sind. Ab dem Jahr 2024 soll dann in kleinflächigeren Wäldern u.a. die Fördermöglichkeit von einzelnen, besonders schützenswerten Habitatbäumen dazukommen.

Habitatbaumgruppen

Habitatbaumgruppen sind Baumgruppen im Wald mit mindestens sieben, maximal fünfzehn Bäumen, die mindestens einen besonders starken, zentralen Habitatbaum (z.B. Buche > 65 cm Brusthöhendurchmesser) mit schützenswerten Sonderstrukturen wie z.B. Baumhöhlen aufweisen. Der zentrale Habitatbaum wird dabei von weiteren Begleitbäumen umgeben, die zusammen die Habitatbaumgruppe bilden. Wenn diese Gruppen für 20 Jahre der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden, besteht zukünftig die Möglichkeit dafür eine finanzielle Zuwendung zu bekommen.

Interessenten für die neue Fördermöglichkeit nehmen am besten per Mail mit der Fördersachbearbeitung des Kreisforstamts Kontakt auf.

 
 
 
 
 
 
Schwarzwild in der Fotofalle (Aufnahme FVA BW)  
Jagd- und Wildtiermanagement
Bewirtschaftungseinschränkungen auch im Privatwald im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest beim Wildschwein!
 

Spätestens seit dem Jahr 2020 ist auch bei Jägern, Forstleuten und Viehhaltern in Südwestdeutschland das Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) allgegenwärtig.

Die ASP ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende Tierseuche. Sie wurde im Jahr 2007 nach Georgien eingetragen und breitet sich seither zunehmend in Europa aus. Seit im September 2020 nahe der deutsch-polnischen Grenze bei einem Wildschwein die ASP festgestellt wurde, ist auch Deutschland von der Tierseuche betroffen. Seither breitet sich das Seuchengeschehen in Brandenburg und Sachsen aus. In Baden-Württemberg gab es bislang nur einen lokalen Ausbruch in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Emmendingen im Mai 2022. Wildschweine waren hier nicht betroffen.

Im Falle eines Ausbruchs der ASP beim Wildschwein in Baden-Württemberg werden durch das zuständige Veterinäramt Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung angeordnet. Eine weitere Ausbreitung der Seuche muss unter allen Umständen verhindert werden. Verbreitet werden kann die ASP indirekt durch Verschleppung über den Menschen (kontaminierte Kleidung, Fleisch etc.) oder direkt durch die Versprengung infizierter Wildschweine. Daher müssen in der Umgebung des festgestellten Ausbruchs alle Maßnahmen unterbleiben, die zu einer Beunruhigung der Wildschweine führen würden. In der Land- und Forstwirtschaft können sich dadurch zeitweise Bewirtschaftungseinschränkungen oder -verbote ergeben. Eigentümer oder Bewirtschafter eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks können für den hierdurch jeweils entstehenden Schaden einen Entschädigungsausgleich nach den landesrechtlichen Vorschriften verlangen.

Erfolg und Dauer der Seuchenbekämpfung hängen maßgeblich davon ab, wie schnell der Ausbruch festgestellt wird und die ersten Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine ist eine wichtige Säule der Früherkennung. Der Fund von verendeten Wildschweinen ist unverzüglich der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen. Dies sollte im Regelfall durch einen Anruf erfolgen. Die Markierung und genaue Ermittlung der Fundstelle z.B. über Koordinaten erleichtert das weitere Vorgehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des MLR: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikanische-schweinepest

Für Rückfragen steht unsere Wildtierbeauftragtes des Landkreises Julia Meny unter 07131 994-2553 zur Verfügung.

 
 
 
 
 
 
Schadholz am Fahrweg (eigene Aufnahme)  
Forstliche Förderung
Förderangebote zum Borkenkäfer-Management weiterhin nutzen
 

Die Förderangebote der Förderrichtlinie für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) rund ums Borkenkäfermanagement stehen auch diesen Sommer zur Verfügung. Finanzielle Unterstützung vom Land gibt es insbesondere für:

- die Aufarbeitung von Schad-/Käferholz (6 € / Fm)

- das waldschutzwirksame Auslagern von Nadelholz in Zwischenlager (7 € / Fm)

- das Borkenkäfermonitoring im Privatwald (12 € / ha)

- das Entrinden oder Hacken von Schadholz

Bei allen Maßnahmen mit späterer Förderabsicht gilt weiterhin: Bitte zeigen Sie die Maßnahme vor Beginn der unteren Forstbehörde (Kreisforstamt Heilbronn) formlos an. Hier genügt ein Anruf beim Forstamt oder bei den örtlichen Revierleitenden. Die aktuellen Förderformulare und Merkblätter sind auf der Internetseite des Kreisforstamts Heilbronn zu finden.

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV:
Armin Jacob
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fon: 07131-994 1108
joern.hartmann@landratsamt-heilbronn.de