Logo Landkreis-Heilbronn

21.10.2021 Kreismedienzentrum beschafft mobile Höranlage

Erhebliche Erleichterung für Menschen mit Hörhilfe
Drei Koffer legen verschlossen auf dem Boden
Dreiteilige mobile Höranlage für Menschen mit Höreinschränkungen
Quelle: Kreismedienzentrum Heilbronn

Das Kreismedienzentrum (KMZ) des Landratsamts Heilbronn bietet ab sofort den Verleih einer mobilen Höranlage an. Die Anlage erleichtert Menschen mit Höreinschränkungen die Teilnahme an Vorträgen, indem sie störende Nebengeräusche in Hörgeräten erheblich reduziert. 

Höranlagen finden vor allem in öffentlichen Gebäuden und Veranstaltungsräumen wie beispielsweise Kirchen, Kinos, Theatern und Vortragssälen Anwendung. Bei Vorträgen, Präsentationen oder Schulungen ist es wichtig, dass die sprechende Person klar und störungsfrei wahrgenommen werden kann. Hintergrundgeräusche, wie Husten, Rascheln oder Zwiegespräche, erschweren das Zuhören – gerade für Menschen mit einer Hörhilfe oder Höreinschränkung. Um diesen Menschen eine erleichterte Teilnahme an Besprechungen zu ermöglichen, hat das KMZ Heilbronn als erstes Kreismedienzentrum in Baden-Württemberg eine mobile Höranlage für den Verleih angeschafft.

Die mobile Höranlage ermöglicht das Ansteuern von Hörgeräten und Cochlea-Implantaten und verstärkt so die Worte des Sprechenden exakt auf den benötigten Lautstärkepegel und die Frequenz, um das Sprachverstehen zu optimieren. Gleichzeitig können störende Nebengeräusche durch die Übertragung ausgeblendet oder zumindest erheblich reduziert werden. Die Stimmübertragung ist dann klar und störungsfrei möglich.

Die dreiteilige Höranlage kann ab sofort beim Kreismedienzentrum gegen Entgelt entliehen werden. Für bestimmte Einrichtungen im Stadt- und Landkreis Heilbronn ist eine kostenfreie Entleihung möglich. Die Entgeltbefreiung gilt allerdings nicht für kommerzielle und politische Veranstaltungen. 

Weitere Details zur Anlage sind unter www.kreismedienzentrum-hn.de/technik/veranstaltung/hoeranlage abrufbar. Alle Informationen zum Verleih, zur Nutzungsordnung und zu entgeltbefreiten Institutionen finden Sie unter: https://www.kreismedienzentrum-hn.de/service/angebot-nutzung.