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19.11.2020 Leichtsinn kann Afrikanische Schweinepest verbreiten

Wildschwein im Wald
Quelle: AdobeStock_prochym

Zunächst Brandenburg, jetzt auch Sachsen: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich seit dem 10 September 2020 in Deutschland aus. Die für Menschen ungefährliche, für Schweine aber tödliche Seuche verursacht großes Tierleid und enorme wirtschaftliche Schäden. Das Landratsamt Heilbronn und andere Behörden bereiten sich mit ihren Partnern darauf vor, dass die ASP auch Baden-Württemberg erreicht und appellieren an die Bürger, beim Eindämmen der Krankheit mitzuhelfen.

Von Georgien ausgehend hat sich die Afrikanische Schweinepest in den vergangenen Jahren hauptsächlich in Osteuropa ausgebreitet, wurde aber auch in Belgien nachgewiesen. Ein wichtiges Ziel ist, dass die Seuche nicht durch menschliches Fehlverhalten verbreitet wird. Die Erreger überleben Monate und Jahre in Schweinefleischprodukten. Ein weggeworfenes Wurst- oder Schinkenbrötchen kann die Krankheit in einen Wildschweinbestand tragen. Von dort aus erreicht das Virus im schlimmsten Fall die Hausschweine eines landwirtschaftlichen Betriebs. Generell verboten ist es, Speisereste an Nutztiere zu verfüttern.

Regeln beachten
Wenn verhindert werden soll, dass sich die ASP auch in Baden-Württemberg und der Region Heilbronn ausbreitet, müssen die Bürger ein paar Regeln beachten. Haus- oder Wildschweinprodukte dürfen nur in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden. Verboten ist es, tierische Erzeugnisse aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten mitzubringen. Entdecken Spaziergänger im Landkreis Heilbronn ein verendetes Wildschwein, sollten sie sich den Fundort einprägen und dem zuständigen Veterinäramt (07131 994607) melden. Ist die Behörde nicht erreichbar, kann auch die Polizei informiert werden. Grundsätzlich gilt: Den Kadaver nicht anfassen! 

Die Afrikanische Schweinepest bereitet den erkrankten Tieren Schmerz und Leid. Findet das Virus den Weg in einen Hausschweinbestand, werden dort alle Schweine so rasch wie möglich getötet. Unter anderem damit wollen die Behörden verhindern, dass sich der Erreger weiter ausbreitet. Rund um den betroffenen Betrieb entstehen ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet, in denen Tierhalter strenge Auflagen beachten müssen. Großer volkswirtschaftlicher Schaden entsteht, weil nach einem ASP-Ausbruch Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen nicht mehr in Drittländer exportiert werden dürfen. Im Extremfall ist die Existenz der deutschen Schweinehalter bedroht. 

Vorbereitungen laufen
Der Kampf gegen das Virus wird auf vielen Ebenen geführt. So haben Landwirte strenge Hygieneauflagen zu beachten. Dazu gehören außerdem erhöhte Anstrengungen der Jäger, die den Wildschweinbestand reduzieren sollen Der Landkreis Heilbronn hat neun Wildverwahrstellen in Betrieb genommen, in denen Jäger Tierkörper und Teile von Wildschweinen entsorgen können. Ein Angebot, das sich gut bewährt. Das Land Baden-Württemberg hat unter anderem einen umfangreichen Aktionsplan erarbeitet und das ASP-Monitoring deutlich ausgeweitet, um einen Ausbruch möglichst früh zu erkennen. Zwischen Veterinär-, Landwirtschafts-, Forst- und Jagdbehörden laufen umfangreiche Abstimmungen, auf Ebene des Landkreises Heilbronn wurde ein Tierseuchen-Einsatzplan aufgestellt. Tierseuchenübungen sollen den Ernstfall simulieren und die Zusammenarbeit der Beteiligten verbessern. 

Weitere Informationen: www.landkreis-heilbronn.de/ASP

Zuständiges Amt

Veterinäramt

07131 994-607
07131 994-197
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn