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Leistungen für Geflüchtete

Im Fall eines notwendigen Bedarfs können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden.

Darin enthalten sind Grundleistungen

  • Ernährung
  • Unterkunft
  • Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheits- und Körperpflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts

Neben den Grundleistungen können Asylbewerber und Asylbewerberinnen einen Betrag zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums - das sogenannte Taschengeld - erhalten. Dieses ist für Ausgaben wie Verkehr, Nachrichten, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung sowie andere Waren und Dienstleistungen bestimmt.

Ebenso kann ihnen medizinische Versorgung in Form der Krankenhilfe gewährt werden. Kinder von Geflüchteten können Zugang zum deutschen Bildungssystem erhalten durch die Aufnahme in Kindergarten und Schule. Außerdem können sie Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten (weitere Informationen dazu siehe unten). Für die Eltern gibt es Sprachkursangebote. Bei der Leistungsberechnung werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Antragsstellung

Die Antragstellung mit dem entsprechenden Formular ist vorab per E-Mail an leistung-asyl@landratsamt-heilbronn.de möglich. Das Original muss nachgereicht werden (Postweg oder Einwurf im Briefkasten des Landratsamtes).

Zuständiges Amt

Migration und Integration

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn