Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Frisches Bohrmehl an der Fichte (Aufnahme Jörn Hartmann)
 
 
Bohrmehl am Wurzelanlauf der Fichte (Aufnahme Jörn Hartmann)  
Fichtenbestände jetzt auf Stehendbefall kontrollieren!
Liebe Privatwald-Besitzende,
 

der Wald und sein besorgniserregender Zustand sind derzeit in aller Munde. Ihnen als Waldbesitzende und uns als untere Forstbehörde ist dies besonders bewusst, weshalb jetzt eine gute Zusammenarbeit von allen forstlichen Akteuren gefragt ist. Auch in diesem Newsletter möchten wir uns zunächst einem der forstlichen Sorgenkinder, der Fichte, widmen.

Das Kreisforstamt möchte alle Waldbesitzende mit Fichtenbeständen dazu aufrufen, umgehend mit der Kontrolle auf Stehendbefall des Borkenkäfers zu beginnen.

Nur mit Hilfe von sauberer Waldwirtschaft und einem intensiven Borkenkäfermonitoring kann es gelingen einer abermaligen Kalamität vorzubeugen oder zumindest hinauszuzögern.

Die warmen Temperaturen der letzten Wochen haben wie erwartet für günstige Schwärm-, Befalls- und Entwicklungsbedingungen für die Borkenkäfer gesorgt, die Entwicklungsgeschwindigkeit unter der Rinde erhöht sich stetig. Nachdem bisher überwiegend liegende Fichten aus den Winterstürmen voll besetzt mit Käfern waren, hat sich nun an mehreren Orten im Landkreis bereits die erste neue Generation der Borkenkäfer an stehenden, grün-kronigen Fichten eingebohrt und sorgt somit für einen Stehendbefall. Diese Bäume gilt es mit einer sorgfältigen und regelmäßigen Kontrolle ausfindig zu machen und einzuschlagen.

 
 
 
 
 
 
Frische Einbohrlöcher im unteren Stammbereich (Aufnahme Jörn Hartmann)  
Intensive, wöchentliche Befallskontrollen
 

Um rechtzeitig auf frischen Käferbefall reagieren zu können, ist eine regelmäßige, möglichst wöchentliche Kontrolle der Bestände unabdingbar. Hierbei gilt es aufmerksam auf erste Befallssymptome wie Bohrmehl und Harztropfen am Stamm zu achten. Aktuell lässt sich ein frischer Stehendbefall am besten anhand folgender Merkmale erkennen:

  • Frisches Bohrmehl auf Ästen und Rindenschuppen (Bild 1)
  • Frisches Bohrmehl auf der Bodenvegetation
  • Frisches Bohrmehl an den Wurzelanläufen (Bild 2)
  • Einbohrlöcher und Harztropfen am Stamm (Bild 3)

Bei fortschreitender Befallsdauer zeigt sich der Käferfraß durch herabgefallene grüne Nadeln am Boden sowie eine Verfärbung der Krone.

Bei Unklarheiten und für weitere Tipps bei der Borkenkäferkontrolle stehen Ihnen die örtlich zuständigen Forstrevierleitenden in Form einer kostenlosen forstlichen Beratung gerne zur Verfügung.

 
 
 
 
 
 
Ausgelagertes Fichten-Industrieholz (Aufnahme Ulrich Zobel)  
Forstliche Förderung
Auslagern von Schadholz außerhalb des Waldes
 

Wie Sie bereits der Presse und unserer letzten Ausgabe des Waldblicks entnehmen konnten wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Möglichkeiten der forstlichen Förderung zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald ab diesem Sommer dauerhaft erweitern. Ein zentraler Bestandteil dieser Fördermaßnahmen ist der Transport und die Lagerung von Schadholz ins Nass- und Trockenlager. Hier wird die Auslagerung mit 7 € pro Festmeter (bei Eigenleistung 5 €/fm) bezuschusst.

Voraussetzung ist eine Lagerung in einem Abstand von mindestens 500m zum nächsten Fichtenbestand. Aufgrund der aktuellen Situation des Holzmarkts, wird das Auslagern bereits vielerorts praktiziert. Die örtlichen Revierleitenden unterstützen die Privatwaldbesitzenden in diesem Vorhaben und können bei der Organisation behilflich sein. Bitte beachten Sie, dass eine konkrete Antragstellung für die Förderung der Schadholzaufarbeitung und das Auslagern von Schadholz gegenwärtig noch nicht möglich ist. Das Kreisforstamt informiert Sie, unter anderem über den Waldblick, sobald die neuen Fördermaßnahmen in Kraft treten. Bis dahin können Sie die entsprechenden Holzlisten und Rechnungsbelege als Nachweise für eine Antragstellung bereithalten. Aktuelle Informationen und Formulare für die forstliche Förderung erhalten Sie jederzeit im Förderwegweiser.

 
 
 
 
 
 
Fichten entrindet (Aufnahme FVA BaWü)  
Abrechnung der fallweisen Betreuung
 

Privatwaldbesitzende, die mit der unteren Forstbehörde Heilbronn die Privatwald-Vereinbarung abgeschlossen haben, erhalten in den nächsten Wochen die Abrechnung für die vollzogenen Betreuungsleistungen des Forstrevierleitenden (Holzauszeichnen, Holzaufnahme…) und die Dienstleistungen im Rahmen des Holzverkaufes. Privatwald-Vereinbarungen, die noch nicht ans Forstamt zurückgeschickt wurden, bitten wir mitsamt der De-minimis-Erklärung zu befüllen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden. Bei Fragen und zur Hilfe beim Ausfüllen wenden Sie sich bitte an Jörn Hartmann (Tel.: 07131-994 1108) im Kreisforstamt Heilbronn.

Hinweis: Die bisher erschienenen Ausgaben des Waldblicks stehen Ihnen im Newsletter-Archiv auf der Internetseite des Kreisforstamts Heilbronn zur Verfügung.

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV:
Armin Jacob
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fon: 07131-994 1108
joern.hartmann@landratsamt-heilbronn.de