Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Altes Käferholz am Fahrweg (eigene Aufnahme)
 
 
 
Unterstützung bei der Bewältigung klimabedingter Waldschäden
Liebe Privatwaldbewirtschaftende,
 

aus aktuellem Anlass möchten wir uns auch in dieser Ausgabe des WALDBLICKS mit der forstlichen Förderung befassen. Seit Juli 2020 können nun für Privatwaldbesitzende Zuwendungen für den Einschlag und die Aufarbeitung von Schadholz aus dem Jahr 2020 beantragt und ausgezahlt werden. Für dieses Jahr stehen dem Land für diesen Bereich rund 22 Mio. Euro zur Verfügung. Das Kreisforstamt Heilbronn strebt an, so vielen Privatwaldbesitzenden wie möglich diese Zuwendung zu ermöglichen, um die unter den anhaltend großen Waldschäden leidenden Waldbewirtschaftenden zumindest ein Stück weit zu entlasten. Der Einschlag und die Aufarbeitung von Schadholz, dazu zählt neben Sturm- und Käferholz auch der Einschlag von dürren und trockenheitsgeschädigten Laubbäumen, werden pauschal mit 6 € je Festmeter bezuschusst. Da viele Kleinstprivatwaldbesitzende jedoch an der Bagatellgrenze (Förderunterschwelle) von 250 € scheitern, möchten wir als untere Forstbehörde auf die Möglichkeit des Sammelantrags hinweisen.

 
 
 
 
 
 
Buchen Dürrständer (eigene Aufnahme)  
Forstliche Förderung
Sammelanträge für Privatwaldbesitzende
 

Waldbesitzende mit geringen Holzmengen (<50 Fm) können ihr Fördervorhaben in einem gemeinschaftlichen Sammelantrag mit weiteren Waldbesitzenden zusammenfassen und somit die Bagatellgrenze überschreiten. Sammelanträge ermöglichen es außerdem die notwendigen Arbeitsschritte im Kreisforstamt sowie an der Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) zu bündeln und somit die Anträge rascher einer Auszahlung zuzuführen.

Beim Sammelantrag erfolgt die Antragstellung über einen zuwendungsberechtigten Waldbesitzenden, der über eine Unternehmensnummer verfügen muss. Dieser Hauptantragsteller kann grundsätzlich eine unbegrenzte Anzahl an weiteren Waldbesitzenden mit deren Holzmengen in seinen Antrag mit aufnehmen. Wichtig ist, dass jeder Beteiligte mit der dazugehörigen Holzmenge, und der sich daraus ergebenden Zuwendung, im Antrag aufgeführt ist. Die Antragsformulare sind für die entsprechenden Eintragungen bereits ausgelegt. Unverzichtbar ist außerdem das Beifügen einer Einverständniserklärung für das Fördervorhaben von jedem am Antrag beteiligten Waldbesitzenden. Ziel des Sammelantrags ist es, dass die gesamte Summe der Zuwendung von allen am Antrag beteiligten Personen auf das Bankkonto des Hauptantragstellers, welches mit dessen Unternehmensnummer verknüpft ist, ausgezahlt wird. Die Verteilung der einzelnen Zuwendungen an die Beteiligten muss dann auf Vertrauensbasis und in Eigenverantwortung geschehen.

Hinweis: Die Schadholzmengen müssen stets über geeignete belegende Dokumente nachgewiesen werden. Im Optimalfall geschieht dies mit Hilfe einer Holzliste, die durch die Erfassung des Holzes vom zuständigen Forstrevierleitenden erstellt wurde. Übrigens muss das Schadholz, um eine Zuwendung zu erhalten, nicht zwingend verkauft worden sein, sondern kann nach der Aufarbeitung auch einer Eigennutzung (z.B. Brennholz) zugeführt worden sein.

 
 
 
 
 
 
Schadholz am Fahrweg (eigene Aufnahme)  
Forstliche Förderung
Anzeigen von Fördervorhaben beim Kreisforstamt
 

Grundsätzlich sollten jegliche Fördervorhaben, auch die Beantragung einer Aufarbeitungshilfe, im Voraus der unteren Forstbehörde (Forstamt) angezeigt werden. Diese Anzeige dient lediglich dem förderunschädlichen Maßnahmenbeginn. Beim Schadholz genügt es das noch stehende oder bereits eingeschlagene Holz dem hoheitlich zuständigen Forstrevierleitenden des Kreisforstamts anzuzeigen. Alternativ kann jederzeit der Kontakt zur Fördersachbearbeitung im Forstamt (Tel.: 07131 9941108) gesucht werden.

Das Kreisforstamt Heilbronn möchte die Waldbesitzenden von Anfang an bei der Antragstellung unterstützen. Alle nötigen Formulare finden sich wie immer im Förderwegweiser. Unterstützend dazu wird derzeit eine Förder-Plattform auf der Internetseite des Kreisforstamts eingerichtet. Weitere Informationen folgen zeitnah.

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV:
Armin Jacob
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fon: 07131-994 1108
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