Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Windwurf im Frühjahr 2020 (Aufnahme Julian Graf)
 
 
(Aufnahme Jörn Hartmann)  
Liebe Waldbesitzende,
 

heute lesen Sie die Erstausgabe unseres Waldblicks, dem digitalen Rundschreiben für die Privatwaldbesitzenden im Heilbronner Landkreis. Der Waldblick soll ab sofort in regelmäßigen Abständen erscheinen und Sie als Waldbewirtschaftende mit aktuellen und nützlichen Themen rund um Ihren Wald versorgen. Wir als untere Forstbehörde freuen uns, Ihnen mit diesem Newsletter eine neue kostenlose Möglichkeit der forstlichen Beratung anbieten zu können.
In unserer ersten Ausgabe möchten wir uns zunächst der Forstneuorganisation widmen, die auch in unserem Landkreis zu einigen Veränderungen geführt hat. Mit der Spaltung des bisherigen Einheitsforstamts hat sich unter anderem der Revierzuschnitt sowie in einigen wenigen Fällen die Zuständigkeit des lokalen Revierleitenden geändert. Seit dem 1. Januar 2020 ist das Kreisforstamt Heilbronn als Dienstleister ausschließlich für die privaten sowie kommunalen Wälder im Landkreis Heilbronn zuständig. Im Staatswald ist das Kreisforstamt nur noch hoheitlich tätig.
Der Staatswald wird von einer neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts -Forst Baden-Württemberg („ForstBW“) - betreut. In forstlicher Hinsicht ist der Landkreis Heilbronn von nun an in 15 Reviere gegliedert.  

Des Weiteren dürfen wir Ihnen zwei neue forstliche Fachkräfte vorstellen, die im Zuge der Forstneuorganisation ihren Dienst im Kreisforstamt Heilbronn begonnen haben:

 
 
 
 
 
 
Julia Meny  
Julia Meny – Forstrevier Gundelsheim
 

Julia Meny ist seit Januar 2020 für die Waldflächen der Stadt Gundelsheim, der Gemeinde Offenau sowie für den Privatwald auf der Gemarkung Untergriesheim zuständig. Sie ist außerdem Wildtierbeauftragte im Landkreis Heilbronn und somit auch für die untere Jagdbehörde (Kreisjagdamt) tätig.

 
 
 
 
 
 
Jörn Hartmann  
Jörn Hartmann
 

Jörn Hartmann ist seit Oktober 2019 im Dienst des Forstamts. Herr Hartmann ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Privatwald sowie zur forstlichen Förderung (Näheres unter Forstliche Förderung). Darüber hinaus zählen das Beschwerdemanagement sowie der Waldnaturschutz zu seinem Aufgabengebiet.

 
 
 
 
 
 
Wimpfener Forst im Winter  
Beratung und Betreuung im Privatwald
 

Die Forstneuorganisation und die Änderung des Bundeswaldgesetzes haben einige Veränderungen im Bereich der Privatwaldbetreuung und deren Förderung notwendig gemacht. Die fallweise Betreuung für einen Waldbesitz bis 50 ha wird zukünftig auf Grundlage einer Privatwaldvereinbarung geregelt, welche die Betreuungsleistungen wie beispielsweise die Holzaufnahme der Revierleitenden zu vergünstigten Entgelten sicherstellt.
Auch die Verträge zur ständigen Betreuung müssen aktualisiert und angepasst werden. Hier warten wir noch auf die Freigabe der neuen Vertragsmuster durch das Ministerium, weshalb es leider zur Verzögerung beim Abschluss der Verträge kommt. Die neuen Vertragsentwürfe können den Waldbesitzenden aber zeitnah vorgelegt werden.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Situation müssen die Informationsabende für Privatwaldbesitzende, die vom 24. bis 26. März in Hößlinsülz, Gochsen und Eppingen stattfinden sollten, leider entfallen. Das Kreisforstamt informiert Sie zu gegebener Zeit im Waldblick sowie in den regionalen Nachrichtenblättern über mögliche Ersatztermine. 

 
 
 
 
 
 
Wiederaufforstung  
Forstliche Förderung
 


Auch im Landkreis Heilbronn sind die klimabedingten Waldschäden deutlich sichtbar, der Walderhalt und die Wiederbewaldung stellen für alle Waldbesitzenden einen enormen wirtschaftlichen Aufwand dar. Das Kreisforstamt Heilbronn unterstützt Sie als Privatwaldbesitzende im Rahmen der forstlichen Förderung bestmöglich.

Die Aufarbeitungshilfe für Schadholz im Privatwald, welche im Herbst 2019 angelaufen ist, wurde bis Oktober 2020 verlängert. Ab einer nachweislichen Schadholzmenge von 85 Festmetern aus den eigenen Waldflächen können Sie weiterhin eine nachträgliche Aufarbeitungshilfe von 3 € je Festmeter beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Förderwegweiser.

Förderanträge für Wiederaufforstungen im Privatwald können ab sofort für Herbstpflanzungen gestellt werden (möglichst bis 31.07.). Eine Förderung von Pflanzungen ist ab einer zusammenhängenden Fläche von 0,1 Hektar (ca. 30x33m) möglich.
Die örtlichen Revierleitenden beraten Sie gerne in der Baumartenauswahl sowie in allen weiteren waldbaulichen Fragen und begleiten Ihre Maßnahme von Anfang an.

Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für eine erstmalige Förderung eine Registriernummer (Unternehmens-Nr.) ist. Diese ist bei der unteren Landwirtschaftsbehörde zu beantragen. Das entsprechende Formular finden sie im Förderwegweiser.

 
Bei Fragen zur forstlichen Förderung im Privatwald steht Ihnen als Ansprechpartner  im Forstamt Herr Jörn Hartmann zur Verfügung (Tel. 07131 994-1108, Joern.Hartmann@landratsamt-heilbronn.de).
Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten sowie alle Anträge und Vordrucke sind im Förderwegweiser des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zu finden.

Aktuelles vom Holzmarkt
Momentan neigt sich der Buchenstammholzeinschlag dem Ende zu. Weiterhin gefragt sind Eiche und Esche. Gleichzeitig läuft die Aufarbeitung von Fichten-Käferholz sowie vom Wind geworfenem Nadelholz.

Holzeinschlag:
Bitte vor Beginn des Holzeinschlags Kontakt mit den zuständigen Revierleitenden oder der Holzverkaufsstelle im Forstamt aufnehmen. Hier erfahren Sie, wie Ihr Holz derzeit am besten vermarktet werden kann.

Vorgaben unserer Kunden für den Holzkauf:

  • Mindestmenge 10 fm bei allen Sortimenten (Stammholz und Industrieholz), geringere Mengen können nur vermarktet werden, wenn es sich um Spitzenqualitäten (Furnierstämme etc.) handelt. 
  • Lagerung an einem LKW-befahrbaren Weg.
  • Bei Aufarbeitung von Fichtenholz: Frischholz getrennt von Käferholz poltern. Holz aus Sturmwurf ist in der Regel Frischholz.

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV:
Armin Jacob
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fon: 07131-994 1108
joern.hartmann@landratsamt-heilbronn.de