Auch im Landkreis Heilbronn sind die klimabedingten Waldschäden deutlich sichtbar, der Walderhalt und die Wiederbewaldung stellen für alle Waldbesitzenden einen enormen wirtschaftlichen Aufwand dar. Das Kreisforstamt Heilbronn unterstützt Sie als Privatwaldbesitzende im Rahmen der forstlichen Förderung bestmöglich.
Die Aufarbeitungshilfe für Schadholz im Privatwald, welche im Herbst 2019 angelaufen ist, wurde bis Oktober 2020 verlängert. Ab einer nachweislichen Schadholzmenge von 85 Festmetern aus den eigenen Waldflächen können Sie weiterhin eine nachträgliche Aufarbeitungshilfe von 3 € je Festmeter beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Förderwegweiser.
Förderanträge für Wiederaufforstungen im Privatwald können ab sofort für Herbstpflanzungen gestellt werden (möglichst bis 31.07.). Eine Förderung von Pflanzungen ist ab einer zusammenhängenden Fläche von 0,1 Hektar (ca. 30x33m) möglich. Die örtlichen Revierleitenden beraten Sie gerne in der Baumartenauswahl sowie in allen weiteren waldbaulichen Fragen und begleiten Ihre Maßnahme von Anfang an.
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für eine erstmalige Förderung eine Registriernummer (Unternehmens-Nr.) ist. Diese ist bei der unteren Landwirtschaftsbehörde zu beantragen. Das entsprechende Formular finden sie im Förderwegweiser.
Bei Fragen zur forstlichen Förderung im Privatwald steht Ihnen als Ansprechpartner im Forstamt Herr Jörn Hartmann zur Verfügung (Tel. 07131 994-1108, Joern.Hartmann@landratsamt-heilbronn.de). Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten sowie alle Anträge und Vordrucke sind im Förderwegweiser des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zu finden.
Aktuelles vom Holzmarkt Momentan neigt sich der Buchenstammholzeinschlag dem Ende zu. Weiterhin gefragt sind Eiche und Esche. Gleichzeitig läuft die Aufarbeitung von Fichten-Käferholz sowie vom Wind geworfenem Nadelholz.
Holzeinschlag: Bitte vor Beginn des Holzeinschlags Kontakt mit den zuständigen Revierleitenden oder der Holzverkaufsstelle im Forstamt aufnehmen. Hier erfahren Sie, wie Ihr Holz derzeit am besten vermarktet werden kann.
Vorgaben unserer Kunden für den Holzkauf:
- Mindestmenge 10 fm bei allen Sortimenten (Stammholz und Industrieholz), geringere Mengen können nur vermarktet werden, wenn es sich um Spitzenqualitäten (Furnierstämme etc.) handelt.
- Lagerung an einem LKW-befahrbaren Weg.
- Bei Aufarbeitung von Fichtenholz: Frischholz getrennt von Käferholz poltern. Holz aus Sturmwurf ist in der Regel Frischholz.
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