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Gewerbeerlaubnis für Makler, Bauträger und Wohnimmobilienverwalter

Für Erlaubnisse nach § 34c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger und Wohnimmobilienverwalter) ist seit dem 1. März 2019 die Industrie- und Handelskammer Heilbronn zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Alle noch offenen Antragsverfahren wurden zur weiteren Bearbeitung an die Industrie- und Handelskammer übergeben. Sollten noch antragsrelevante Unterlagen bei uns eingehen werden diese selbstverständlich weitergeleitet.