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20.10.2020 Nach 15 Jahren müssen Abfallgebühren steigen

Quelle: Adobe Stock

Weil die Kosten steigen und die Einnahmen sinken, muss der Landkreis Heilbronn nach 15 Jahren Stabilität verschiedene Abfallgebühren erhöhen. Würde der Landkreis auf diese Anpassung verzichten, ergäbe sich 2021 eine finanzielle Lücke von rund 5,2 Millionen Euro. 

In den zurückliegenden zwei Jahren musste der Landkreis bereits finanzielle Reserven in die Kalkulation einfließen lassen. Dieses Geld stammt aus DSD-Mitteln und der Ausgleichsrückstellung. Gründe für die Entwicklung sind stark steigende Kosten für die Behandlung und Entsorgung von Rest- und Sperrmüll und deutlich sinkender Erlöse. Die Nachfrage nach Wertstoffen wie Papier, Altholz oder Schrott ist eingebrochen.

Bisher zahlte beispielsweise ein Vier-Personen-Haushalt mit einer 60-Liter-Restmülltonne und einer 60-Liter-Biotonne insgesamt 120 Euro im Jahr. Ab 2021 werden es 135 Euro im Jahr sein. Die Differenz von 15 Euro entspricht einer Steigerung von 12,5 Prozent. Umgerechnet auf den Zeitraum seit der letzten Erhöhung vor 15 Jahren sind das 0,8 Prozent pro Jahr. Trotz dieser Erhöhung müssen die Bürger im Landkreis Heilbronn noch immer weniger bezahlen als in anderen Kreisen. Dort liegen die vergleichbaren Gebühren zum Teil bei weit über 200 Euro.

Um der Gebührenanpassung eine Lenkungswirkung zu verleihen und Anreize zur Abfallvermeidung zu bieten, hält der Landkreis die Jahresgebühren und Gebühren für die Biotonne konstant. Teurer werden die mengenabhängigen Gebühren für Restmüllmarken, Banderolen und Abfallsäcke. Wer also künftig weniger Restmüll und eine kleinere Tonne bereitstellt, hat einen Vorteil beim Kauf der Müllmarke.

Veränderungen gibt es auch bei der Sperrmüllabfuhr. Die Mengen nehmen seit Jahren zu. Auch deshalb, weil die steigenden Kosten nicht verursachergerecht festgesetzt, sondern von der Gesamtheit der Gebührenzahler getragen wurden. Diese Gerechtigkeitslücke soll verkleinert werden, indem es künftig nur noch eine gebührenfreie Abholung pro Jahr gibt. Dies schafft einen Anreiz, alternative Entsorgungswege wie Tauschbörsen oder Recyclinghöfe zu nutzen. In anderen Landkreisen gibt es mehrheitlich gar keine kostenlosen Abholungen mehr. 

Die seit 2007 unverändert geltenden Gebührensätze bei den Annahmestellen in Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie der Firma T-Plus steigen für Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Abfälle und Baustellenabfälle von 190 auf 250 Euro pro Tonne. Da die Ausgaben für die Altholzbehandlung förmlich explodiert sind, schlägt Altholz der Kategorien A I bis A III künftig mit 40 statt mit 20 Euro pro Tonne zu Buche. 200 statt 160 Euro werden für die Altholzkategorie A IV fällig. 

Die Gebührensteigerungen führen dazu, dass die Deckungslücke 2021 im Abfallwirtschaftsbetrieb auf rund 600000 Euro reduziert werden kann. Damit bleibt ein finanzielles Polster von vier Millionen Euro an DSD-Mitteln erhalten. Dies bietet die Chance, die Gebühren für einen gewissen Zeitraum auf diesem Niveau zu halten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anpassung der Abfallgebühren.

Zuständiges Amt

Abfallwirtschaftsbetrieb

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07131 994-196
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn