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27.06.2018 Neu: Wohnimmobilienverwalter brauchen behördliche Erlaubnis

Wer gemeinschaftliches Wohnungseigentum oder Wohnungseigentum für Dritte gewerbsmäßig verwaltet, braucht ab 1. August eine behördliche Erlaubnis. Bisher war diese Tätigkeit erlaubnisfrei.

Gewerbsmäßig ist die Tätigkeit immer dann, wenn sie selbständig ausgeübt wird, auf Gewinnerzielung gerichtet und auf eine gewisse Dauer angelegt ist - also nicht nur gelegentlich ausgeübt wird.

Nicht unter die Erlaubnispflicht fällt die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Verwaltung von Wohnungseigentum durch eine Eigentümergemeinschaft selbst oder die nicht gewerbsmäßige Verwaltung - zum Beispiel durch einen Miteigentümer, durch einen Verwandten oder näheren Bekannten der Wohnungseigentümer.

Die Erlaubnis ist beim Landratsamt Heilbronn, Amt für Sicherheit und Ordnung, Bereich Gewerbe und Gaststätten, zu beantragen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag; zu erhalten bei der zuständigen Gemeinde/Stadt des Betriebssitzes oder beim Landratsamt Heilbronn,
  • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen; zu beantragen beim zuständigen Finanzamt,
  • aktuelles Führungszeugnis für Behördenzwecke (Belegart O); zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde,
  • aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9); zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde,
  • Nachweis einer Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Vorgaben des § 15 der Makler- und Bauträgerverordnung (Stand 09.05.2018) sind maßgebend.

Wer Wohnimmobilien erstmals nach dem 1. August gewerblich verwaltet, braucht die Erlaubnis bereits vor Beginn der Tätigkeit, wer davor schon Wohnungen verwaltet hat, hat bis zum 28. Februar 2019 Zeit, um die Erlaubnis zu beantragen.

Auskunft erteilt die Gewerbe und Gaststättenabteilung des Landratsamtes Heilbronn unter folgenden Telefonnummern: 07131/994-222, -253 oder -130.

Rechtsgrundlage für die Erlaubnis ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17. Oktober 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3562, Anlage 1).

Zuständiges Amt

Sicherheit und Ordnung

07131 994-524
07131 994-199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn