Die finanzielle Bezuschussung von Pflanzmaßnahmen zur Wiederbewaldung und zur Weiterentwicklung stabiler, naturnaher und standortgerechter Laub- und Mischwälder ist seit vielen Jahren zentraler Bestandteil der forstlichen Förderung in Baden-Württemberg. Für Pflanzmaßnahmen im Privatwald (Frühjahr- und Herbstpflanzung), beispielsweise nach der Räumung von Käferfichten im letzten Jahr, kann ab sofort diese Förderung wieder beantragt werden. Antragstellung und Bewilligung müssen zwingend vor Beginn der Maßnahme erfolgen, eine Förderung nach Durchführung der Pflanzung ist nicht möglich. Voraussetzungen für eine Förderung:
- Fläche befindet sich auf einem Waldflurstück im Besitz des Antragstellers
- Die zusammenhängende Pflanzfläche ist mindestens 0,1 ha (1.000 m²) groß
Weitere Voraussetzung ist die Verwendung von standortsgeeignetem und herkunftsgesichertem Pflanzgut sowie die Einhaltung bestimmter waldbaulicher Vorgaben, die der guten gängigen Forstpraxis entsprechen. Die Fördersätze betragen:
- 1,60 € pro Pflanze
- 0,10 € zusätzlich pro Pflanze für zertifiziertes Pflanzgut
- 1,70 € für Wuchshüllen aus nicht erdölbasiertem Kunststoff
Ferner kann das Ausmähen (Kultursicherung) der geförderten Pflanzfläche in den darauffolgenden Jahren zweimal mit 720 € pro Hektar bezuschusst werden. Eine Förderung für Zaunbau gibt es übrigens nicht.
Grundsätzlich empfehlen wir Pflanzvorhaben im Privatwald im Rahmen eines kostenfreien Beratungstermins mit den zuständigen Forstrevierleitenden vor Ort zu besprechen.
Bei Fragen zur forstlichen Förderung und zu konkreten Pflanzvorhaben nehmen Sie auch gerne mit der Fördersachbearbeitung des Kreisforstamts Kontakt auf. |