Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Wiederaufforstung im Stadtwald Neuenstadt a.K. (Aufnahme Kreisforstamt Heilbronn)
 
 
Martin Rüter (Aufnahme Landratsamt Heilbronn)  
Neuerungen in der Forstamtsleitung
 

Einen markanten Personalwechsel gibt es aus dem Kreisforstamt Heilbronn zu verkünden. Am gestrigen 29. Februar wurde unser bisheriger Forstamtsleiter Martin Rüter in den Ruhestand verabschiedet. Martin Rüter kann über 40 Dienstjahre in der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg verzeichnen. In den Landkreis Heilbronn kam Martin Rüter im Jahr 1998 zur Leitung des damaligen Staatlichen Forstamts Eppingen, welches ab 2005 eine Außenstelle des neu geschaffenen Kreisforstamts bildete. Seit der Forstneuorganisation im Jahr 2020 war Martin Rüter dann Leiter des gesamten Kreisforstamts und hier insbesondere für die forsttechnische Betriebsleitung im „Forstbezirk West“ mit den Forstrevieren vor allem westlich des Neckars zuständig. Nahtlos übergibt Martin Rüter sein Amt an seinen Nachfolger Armin Jacob, der ab dem heutigen 1. März der neue Forstamtsleiter des Kreisforstams Heilbronn ist.

 
 
 
 
 
 
Armin Jacob (Aufnahme RP Freiburg)  
Organisatorisches aus der Forstverwaltung
Neue Amtsleitung im Kreisforstamt Heilbronn
 

Ab sofort tritt der Forstdirektor Armin Jacob die Nachfolge von Martin Rüter als Forstamtsleiter im Kreisforstamt Heilbronn an. Armin Jacob war bis zuletzt in der Forstdirektion Freiburg, eine Abteilung des Regierungspräsdiums Freiburg und gleichzeitig höhere Forstbehörde, beschäftigt. Hier war Armin Jacob schwerpunktmäßig im Bereich landesweiter Waldbau-Konzepte tätig und somit maßgeblich an der Erarbeitung unserer Richtlinie Landesweiter Waldentwicklungstypen beteiligt. Im Kreisforstamt übernimmt Armin Jacob wie sein Vorgänger die forsttechnische Betriebsleitung sowie die Bezirksleitung im „Forstbezirk West“. In diesem Rahmen ist er beispielsweise an der Erstellung der forstlichen Jahresplanungen gemeinsam mit den Forstrevierleitenden für die ständig betreuten Städte, Gemeinden und privaten Forstbetriebe beteiligt. Darüber hinaus nehmen z.B. die Träger öffentlicher Belange einen großen Teil des Aufgabengebiets ein, in deren Rahmen die Interessen des Waldes bei bestimmten (Bau-)Vorhaben im und am Wald vertreten werden.

 
 
 
 
 
 
Forstpflanzen im Frühjahrseinschlag (Aufnahme Jürgen Stahl, Forstamt)  
Forstliche Förderung
Antragstellung für die Förderung von Pflanzmaßnahmen ab sofort möglich
 

Die finanzielle Bezuschussung von Pflanzmaßnahmen zur Wiederbewaldung und zur Weiterentwicklung stabiler, naturnaher und standortgerechter Laub- und Mischwälder ist seit vielen Jahren zentraler Bestandteil der forstlichen Förderung in Baden-Württemberg. Für Pflanzmaßnahmen im Privatwald (Frühjahr- und Herbstpflanzung), beispielsweise nach der Räumung von Käferfichten im letzten Jahr, kann ab sofort diese Förderung wieder beantragt werden. Antragstellung und Bewilligung müssen zwingend vor Beginn der Maßnahme erfolgen, eine Förderung nach Durchführung der Pflanzung ist nicht möglich. Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Fläche befindet sich auf einem Waldflurstück im Besitz des Antragstellers
  • Die zusammenhängende Pflanzfläche ist mindestens 0,1 ha (1.000 m²) groß

Weitere Voraussetzung ist die Verwendung von standortsgeeignetem und herkunftsgesichertem Pflanzgut sowie die Einhaltung bestimmter waldbaulicher Vorgaben, die der guten gängigen Forstpraxis entsprechen. Die Fördersätze betragen:

  • 1,60 € pro Pflanze
  • 0,10 € zusätzlich pro Pflanze für zertifiziertes Pflanzgut
  • 1,70 € für Wuchshüllen aus nicht erdölbasiertem Kunststoff

Ferner kann das Ausmähen (Kultursicherung) der geförderten Pflanzfläche in den darauffolgenden Jahren zweimal mit 720 € pro Hektar bezuschusst werden. Eine Förderung für Zaunbau gibt es übrigens nicht.

Grundsätzlich empfehlen wir Pflanzvorhaben im Privatwald im Rahmen eines kostenfreien Beratungstermins mit den zuständigen Forstrevierleitenden vor Ort zu besprechen.

Bei Fragen zur forstlichen Förderung und zu konkreten Pflanzvorhaben nehmen Sie auch gerne mit der Fördersachbearbeitung des Kreisforstamts Kontakt auf. 

 
 
 
 
 
 
Fichtenpolter Hardthausen (Aufnahme Kreisforstamt Heilbronn)  
Kommunale Holzverkaufsstelle
Nadelholzmarkt im Frühjahr 2024
 

Ungeachtet der Schwierigkeiten der Nadelholz-Säger im Schnittholzabsatz ist die Nachfrage nach frischem, aber auch Käfer-Holz aktuell sehr gut und wird voraussichtlich bis zum Beginn des Anfalls von frischem Käferholz hoch bleiben. Getrieben ist das Ganze von der Sorge der Sägewerke einer zu geringen Rohstoffversorgung.

Folgende Preise im Leitsortiment B/C Stärkeklasse 2b werden aktuell bzw. bis Ende März bezahlt:

  • Frischholz 95 €/fm
  • Käferholz 70 €/fm

Dies bedeutet für den Waldbesitz noch möglichst rasch die Käferhölzer bereitzustellen und vor allem dort, wo weiteres frisches Käferholz erwartet wird oder Abrundungen für Kulturflächen erfolgen müssen, auch Frischholz einzuschlagen. Wie gewohnt bitten wir die Waldbesitzer sich vor dem Einschlag wegen der Aushaltung der Sortimente mit dem zuständigen Revierleiter in Verbindung zu setzen.

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV:
Armin Jacob
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fon: 07131-994 1108
joern.hartmann@landratsamt-heilbronn.de