Bei den Heimkosten wird zwischen Regelleistungen und Zusatzleistungen unterschieden. Die Regelleistungen setzen sich zusammen aus den Kosten für den allgemeinen Pflegebedarf (pflegebedingte Aufwendungen), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten), den Investitionskosten (Miete, Inventar) und einer Ausbildungsumlage.
Übernahme der Pflegekosten
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Pflegegrad festgelegt hat. Die anderen Kostenanteile muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Ab dem Pflegegrad 2 bleibt der zu entrichtende Eigenanteil in einem Heim immer derselbe.
Die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu:
- 770 € bei Pflegegrad 2
- 1.262 € bei Pflegegrad 3
- 1.775 € bei Pflegegrad 4
- 2.005 € bei Pflegegrad 5
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten einen Kostenbeitrag von 125 €.
Die Frage der Finanzierung ist unbedingt vor dem Einzug ins Heim genau zu klären und ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
Sofern diese Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht oder nicht mehr bezahlt werden können, ist eine Übernahme der nicht gedeckten Kosten durch die Sozialhilfe / Kriegsopferfürsorge möglich.