Unsere Tipps
- Aus Umweltsicht gilt fast immer: Nutzen Sie Ihre Elektro- und Elektronikgeräte so lange wie möglich.
- Lassen Sie defekte Geräte reparieren.
- Machen Sie bei defekten oder nicht einwandfreien Geräten von Ihren Gewährleistungsansprüchen Gebrauch.
- Achten Sie beim Neukauf auf reparaturfreundliche und langlebige Geräte.
- Prüfen Sie, ob alternativ zum Neukauf auch ein energieeffizientes Gebraucht- oder Leihgerät in Frage kommt.
- Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht.
Gewusst wie
Die Herstellung von neuen Elektro- und Elektronikgeräten ist mit einem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch verbunden. Trotzdem werden sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern immer früher weggeschmissen. Aber selbst bei sachgerechter Entsorgung können die wertvollen Ressourcen nicht vollständig zurückgewonnen werden.
Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich.
Reparieren lohnt sich: Aus Umweltsicht lohnt sich eine Reparatur statt eines Neukaufs so gut wie immer.
- Kleinere Bagatellreparaturen können Sie mit Hilfe der Bedienungsanleitung des Herstellers selbst durchführen. Verschiedene Onlineportale wie „Kaputt.de“ oder „iFixit“ stellen Reparaturlösungen, Anleitungen bis hin zu Reparaturvideos bereit.
- Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Unabhängige Reparaturbetriebe sind mitunter günstiger als die Werkskundendienste der Hersteller. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur.
- Eine kostengünstige Alternative bieten sogenannte Repair Cafés. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Reparaturinitiativen, wo unter Anleitung von Fachleuten gemeinsam repariert wird. Eine Haftung für Mängel der Reparatur besteht in Repair Cafés üblicherweise nicht.
Wichtig: Solange Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben, vermeiden Sie Reparaturen in Eigenregie – sonst können Sie diese Ansprüche verlieren. Klären Sie vorab mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt.
Gewährleistungsrechte umweltfreundlich nutzen: Nicht immer läuft nach einem Neukauf alles rund. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Ein Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie für zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr. Nach sechs Monaten müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Reklamieren Sie den Mangel am besten schriftlich und mit Fristsetzung beim Verkäufer. Zunächst haben Sie gegenüber dem Händler einen Anspruch auf Nacherfüllung. Grundsätzlich können Sie wählen, ob das Produkt repariert (Nachbesserung) oder durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt werden soll (Neulieferung). Eine Reparatur ist die umweltfreundlichere Option. Ist beides nicht möglich, für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv oder lässt er die gesetzte Frist verstreichen, können Sie im Anschluss zwischen einem Rücktritt oder einer Kaufpreisminderung wählen. Wenn Sie sich mit einem Mangel arrangieren können und das Gerät nur unwesentlich vom Neuzustand abweicht, ist es ökologisch sinnvoller, das Produkt zu behalten und den Preis zu mindern. Wenn ein Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, können Sie mitunter Schadensersatz beim Verkäufer geltend machen. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller oder Verkäufer für ihre Produkte Garantien. Klären Sie mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt.
Langlebige Produkte bevorzugen: Wie lange ein Produkt hält, lässt sich im Voraus nie exakt bestimmen. Folgende Tipps helfen Ihnen aber, beim Neukauf langlebigere Produkte besser zu finden:
- Langlebige Geräte sind tendenziell teurer. Es ist ein Zusammenhang zwischen Preis und langlebigeren Geräte zu beobachten. Dies ist beispielsweise auf eine höhere Materialqualität oder Ersatzteilvorhaltung zurückzuführen. Eine Garantie für Langlebigkeit ist der Preis indes nicht. Aber die Stiftung Warentest hat für einige Produktkategorien Preisgrenzen ausgemacht: So soll beispielsweise bei einem Staubsauger das Risiko eines früheren Defekts steigen, wenn er weniger als 80 Euro kostet.
- Lebensdauertests berücksichtigen: Informieren Sie sich vorab bei Testmagazinen zur Lebensdauer von Geräten. Die Stiftung Warentest testet unter anderem die Lebensdauer von Waschmaschinen und die Haltbarkeit von Staubsaugern.
- Auf Reparierbarkeit achten: Fragen Sie den Händler oder Hersteller:
- ob das Gerät generell repariert werden kann,
- wie lange Ersatzteile verfügbar sind,
- welche Reparatur- und Wartungsangebote bestehen und
- welche einfachen Reparaturen von Ihnen selbst durchgeführt werden können.
- Freiwillige Zusatzgarantien: Über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus bieten einige Händler und Hersteller Zusatzgarantien an. Die Länge der Garantiedauer - entweder für das Gesamtgerät oder für einzelne Komponenten - kann eine Orientierungshilfe sein. Bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Garantieverlängerung entscheiden, prüfen Sie die Garantiebedingungen.
- Blauer Engel: Bei einigen Elektro- und Elektronikprodukten wie Staubsaugern, Computern, Kaffeemaschinen und Druckern zählen neben einem niedrigen Energie- und Ressourcenverbrauch auch Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit zu den produktspezifischen Umweltkriterien des Blauen Engels.
Geräte leihen oder gebraucht kaufen: Viele Elektro- und Elektronikgeräte, wie Bohrmaschinen kommen im Haushalt nur selten zum Einsatz. Überlegen Sie daher vor dem Kauf eines solchen Produktes, wie oft Sie es brauchen werden.
Eine umweltfreundliche Alternative sind energieeffiziente Leihgeräte. Diese können beispielsweise in Baumärkten ausgeliehen oder über Initiativen, wie zum Beispiel pumpipumpe in der Nachbarschaft geborgt werden.
Eine andere Alternative, auch für häufiger genutzte Produkte sind hochwertige und energieeffiziente Gebrauchtgeräte mit Garantie vom Händler. Es finden sich Angebote von Waschmaschinen über Kühlschränke bis hin zu Notebooks. Achten Sie hier genau auf die Garantiebedingungen.
Richtige Entsorgung: Sie sind als Verbraucherin und Verbraucher verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können sie sie kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Manche Kommunen organisieren auch die Abholung, zum Beispiel im Rahmen der Sperrmüllabfuhr. Alternativ können Sie Rücknahmestellen der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen. Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, Ihr Altgerät bei Neukauf der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen (sogenannte 1:1 Rücknahme), kleinere Altgeräte unter 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf. Informieren Sie sich im Internet über Abgabestellen. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen.
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(Quelle: Umweltbundesamt)