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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeitsbehörde hilft Ihnen bei Fragen zu Ihrer Staatsangehörigkeit.

Sie stellt fest, ob die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde, noch besteht oder möglicherweise ein Verlust eingetreten ist. Bei der Staatsangehörigkeitsbehörde können Sie auch einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Das Landratsamt ist bei Fragen der Staatsangehörigkeit für alle Städte und Gemeinden im Landkreis zuständig. 

Weitere Informationen

Durch Geburt oder Adoption
Minderjährige erwerben bei der Adoption automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutsche/r und die Adoption nach deutschem Recht als Volladoption wirksam ist. Bei einer Adoption bereits Volljähriger wird die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht erworben.

Statusdeutsche
Damit sind Vertriebene oder Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit gemeint, die zwar Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind (Art. 116 Abs. 1), aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Diese und anerkannte Spätaussiedler erwarben nach § 40 a des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit zum 1.8.1999.

Durch Geburt im Inland
Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).

Diese Regelung gilt jedoch nur für Kinder, deren Eltern Ausländer sind und die nach dem 1.1.2000 geboren wurden.

Einbürgerung
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt.

  • durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag. Dies bedeutet automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • durch Entlassung auf Antrag des Staatsbürgers, weil er eine andere Staatsangehörigkeit erwerben möchte. Zur Vermeidung von Staatenlosigkeit muss die andere Staatsangehörigkeit wirksam zugesichert sein. 
  • durch Verzicht bei mehreren Staatsangehörigkeiten.
  • durch Adoption durch einen Ausländer.

Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch einen Staatsangehörigkeitsausweis.

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis wird die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse benötigt (z. B. Adoption, Verbeamtung, Heirat, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten/Lebenspartners).

Den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen neuesten Datums (früher Geburtenbuch mit Randvermerken)
  • Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der Eltern/Großeltern
  • Aktuelle Meldebescheinigung

 

Zuständiges Amt

Migration und Integration

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn