Wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers ist die Stelle als Landrätin/Landrat (m/w/d) des Landkreises Heilbronn (ca. 340.000 Einwohner) mit Sitz des Landratsamtes in Heilbronn zum 25. September 2021 neu zu besetzen.
Rechtsstellung, Wählbarkeit, Wahl und Amtszeit richten sich nach der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288) mit den dazu ergangenen Änderungen. Die Besoldung richtet sich nach dem Landeskommunalbesoldungs-gesetz vom 9. November 2010 (GBl. Seiten 793, 962), jeweils mit den dazu ergangenen Änderungen.
Die Wahl findet am 28. Juni 2021 statt.
Die Bewerber müssen über die geforderte Eignung nach § 39 Abs. 3 i.V.m. § 42 der Landkreisordnung verfügen.
Bewerbungen sind unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen (einschließlich einer Wählbarkeitsbescheinigung) in verschlossenem Umschlag bis einschließlich 19. März 2021 mit der Aufschrift »Landratswahl« an den Vorsitzenden des besonderen beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Landrats (m/w/d), Herrn Kreisrat Nico Morast, Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn einzureichen.
Der bisherige Stelleninhaber tritt in den Ruhestand.
Informationen über den Landkreis Heilbronn finden Sie unter www.landkreis-heilbronn.de.