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08.11.2017 Straffreie Abgabe illegaler Waffen und Munition bis 1. Juli 2018 möglich

Mit der letzten Änderung des Waffengesetzes gilt erneut eine Amnestieregelung für illegal erworbene Waffen. Diese ermöglicht Besitzern von illegalen Waffen und Munition eine straffreie Abgabe bis zum 1. Juli 2018. Die Regelung bezieht sich auch auf verbotene Gegenstände, wie z.B. Butterflymesser, Schlagringe, Fallmesser und Stahlruten.

Die mit Amnestieregelung eingeführte Strafverzichtsregelung soll denjenigen zugutekommen, die unerlaubt in den Besitz einer Waffe oder Munition gelangt sind. Die Straffreiheit gilt auch für den direkten Transport der Gegenstände vom Aufbewahrungsort zur Abgabestelle. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die Gegenstände nicht offen sichtbar und in geschlossenen Behältnissen (im Fall von Schusswaffen und dazu passender Munition getrennt voneinander) transportiert werden.

Die Waffen und andere Gegenstände können kostenlos bei der Polizei oder bei den zuständigen Waffenbehörden abgegeben werden. Waffenbehörden im Landkreis Heilbronn sind das Landratsamt, die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim).

Beim Landratsamt ist die Abgabe nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 07131 994-227; E-Mail: Sicherheit-und-Ordnung@landratsamt-heilbronn.de) im Zimmer 156 möglich.

Weitere Informationen zur Amnestieregelung sind hier abrufbar.