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Technische Änderungen per Post

Bitte beachten Sie: Dieses Angebot gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des Landkreises Heilbronn.

Ab sofort können technische Änderungen in den Fahrzeugpapieren auch auf dem Postweg erledigt werden. Um technische Änderungen an einem Fahrzeug in die Fahrzeugpapiere eintragen zu können, wird ein Gutachten einer technischen Prüfstelle benötigt. In der Regel handelt es sich dabei um ein Gutachten nach § 19 Abs. 2, § 19 Abs. 3 oder § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Bei Gutachten nach § 19 Abs. 2 und § 21 StVZO ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Hier muss bei der Beantragung neben dem Fahrzeugschein auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.

Gutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO müssen nicht sofort in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. Hier ist es vorerst ausreichend, wenn das Gutachten bei Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum mitgeführt wird. Eine Änderung kann dann auch erst beim nächsten Gang zur Zulassungsbehörde erfolgen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Pass mit Meldebestätigung des Antragstellers
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) im Original
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
  • bei Anhängern >10t, Bus >8 Sitzplätzen und LKW zusätzlich: Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung (SP) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
  • Gutachten gem. § 19 Abs. 2 StVZO im Original (nicht älter als 18 Monate)
  • Gutachten gem. § 21 StVZO im Original (nicht älter als 18 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) im Original (sollte der Brief bei der Bank sein, bitte vorher tel. Rücksprache mit der Zulassungsbehörde!)
  • Gutachten gem. § 19/3 StVZO im Original
  • Bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbeanmeldung, vollständiges Handelsregister und Ausweiskopie der Geschäftsführung

Wie funktioniert Antrag auf technische Änderung der Fahrzeugpapiere auf dem Postweg?

  1. Füllen Sie das Formular „Antrag auf technische Änderung der Fahrzeugpapiere auf dem Postweg“ aus. Sie finden das Formular unter „Downloads“. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben. 
  2. Fügen Sie die oben genannten notwendigen Unterlagen bei.
  3. Senden Sie das unterschriebene Formular gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen an folgende Adresse: Landratsamt Heilbronn, Zulassungsstelle Landkreis, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn. Das Landratsamt Heilbronn übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg zum Landratsamt
  4. Das Landratsamt erfasst die Änderungen in den Fahrzeugpapieren und sendet Ihnen die Unterlagen mittels Postzustellungsurkunde zurück. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel am Tag des Posteingangs bei der Zulassungsstelle.
  5. Sie erhalten Ihren neu ausgestellten Fahrzeugschein und ggf. neuen Fahrzeugbrief mit einem Anschreiben und einer Kostenrechnung zurück.

Was kostet die technische Änderung der Fahrzeugpapiere per Post?

Durch den erhöhten Arbeitsaufwand und den Postversand mittels Postzustellungsurkunde entstehen Mehrkosten von 16,25 €. Der gesamte Vorgang kostet deshalb in der Regel 27,95 €, wenn ein neuer Brief erforderlich ist 31,15 €.

Hinweis:
Sollte Ihr Antrag wegen fehlenden oder falsch eingereichten Unterlagen nicht bearbeitet werden können, wird für die Rücksendung der Unterlagen eine Gebühr in Höhe von 3,45 € in Rechnung gestellt. Diese Gebühr ist sofort nach Erhalt der Unterlagen zur Zahlung fällig.