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Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Fahrrad-Tipp Tipps für die richtige Fahrrad-Beleuchtung im Winter

Quelle: AGFK BW

Sehen und gese­hen wer­den. So lau­tet das Motto bei Rad­fahr­ten, wenn es dun­kel ist. Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer kom­men bes­ser durch den Abend und die Nacht, wenn Licht und Reflek­to­ren die Sicht sowie die eigene Sicher­heit erhö­hen. Die aus­rei­chende Beleuch­tung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Mit einer guten Lichtaus­stat­tung und hel­ler Klei­dung kann man den kur­zen Tagen ent­spannt ent­ge­gen­ra­deln.

Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer, die nachts schon ein­mal ein Fahr­rad ohne Licht vor sich hat­ten, wis­sen, wie gefähr­lich diese Situa­tion sein kann, denn oft­mals erkennt man die Gestalt erst im aller­letz­ten Moment. Des­halb müs­sen Fahr­rä­der, die am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men, laut StVZO, Para­graf 67, über eine aus­rei­chende Beleuch­tung ver­fü­gen.


Sicher­heit durch Sicht und Sicht­bar­keit

Scheinwerferlicht, Rück­leuch­ten und Reflek­to­ren machen das Rad­fah­ren sicher, weil sie für eine weit rei­chende Sicht­bar­keit sor­gen. Als Rad­fah­re­rin bzw. Rad­fah­rer hat man zudem selbst eine viel bes­sere Sicht. Auf einer gut aus­ge­leuch­te­ten Stre­cke wer­den Schlaglö­cher oder Hin­der­nisse auf dem Weg recht­zei­tig erkannt. So bleibt Rad­fah­ren auch in der Däm­me­rung eine attrak­tive und sport­li­che Alter­na­tive zum Fuß­marsch oder ande­ren Fort­be­we­gungs­mit­teln. Und wenn man außer­dem helle oder reflek­tie­rende Klei­dung anzieht und auch der Helm über Signal­farbe und reflek­tie­rende Ele­mente ver­fügt, ist man kaum mehr zu über­se­hen.

Lich­ter und Reflek­to­ren

Die vor­ge­schrie­bene Beleuch­tung besteht aus acht Kom­po­nen­ten: Die aktive Lich­ter­zeu­gung erfolgt über den Front­schein­wer­fer sowie das Rück­licht. Dabei muss die Beleuch­tungs­stärke des Front­lichts auch noch in zehn Metern Ent­fer­nung min­des­tens zehn Lux betra­gen. Wich­tig ist Dau­er­be­leuch­tung und Blink­lich­ter sind nicht zuge­las­sen. Emp­feh­lens­wert ist ein Stand­licht, das auch bei Still­stand, zum Bei­spiel an der Ampel wei­ter­leuch­tet. Ergän­zend kom­men vorn ein wei­ßer Fron­t­re­flek­tor und hin­ten zwei rote Rück­strah­ler dazu. An den Peda­len sind gelbe Reflek­to­ren, jeweils nach vorne und nach hin­ten wir­kend vor­ge­schrie­ben. Außer­dem muss man an Vor­der- und Hin­ter­rad je zwei gelbe Reflek­to­ren anbrin­gen, sodass die seit­li­che Sicht­bar­keit gewähr­leis­tet ist. Fahr­rad­an­hän­ger benö­ti­gen eine eigene Beleuch­tung. Beim Kauf der ein­zel­nen Kom­po­nen­ten ist dar­auf zu ach­ten, dass diese das deut­sche Prüf­zei­chen (E-Kennzeichnung) tra­gen.

Dynamo, Akku oder Bat­te­rie

Seit August 2013 ist es wesent­lich ein­fa­cher gewor­den, die Licht­vor­ga­ben zu erfül­len. Damals ent­fiel die Dynamo-Pflicht. Für den Betrieb des Front­schein­wer­fers und der Schluss­leuchte sind neben der Licht­ma­schine, dem soge­nann­ten Dynamo, auch Bat­te­rie und Akku zuge­las­sen. Die tech­ni­schen Vor­ga­ben für die Licht­ma­schine ver­lan­gen eine Nenn­leis­tung von min­des­tens drei Watt und eine Nenn­span­nung von sechs Volt. Für Bat­te­rien gilt eben­falls die Sechs-Volt-Spannung.

Hel­les Licht ganz ohne Anstren­gung

Außer­dem dür­fen nun Front- und Schluss­leuch­ten getrennt ein­schalt­bar sein. Das erleich­tert den Ein­satz von Bat­te­rie­an­la­gen, die vor allem für Renn­rä­der, Moun­tain­bikes oder Nach­rüs­tun­gen ver­wen­det wer­den. Die oft hin­der­li­chen Ver­bin­dungs­ka­bel kön­nen ent­fal­len. Die Lich­ter wer­den ein­fach ange­klemmt. Im Gegen­satz zu Sei­ten­läu­ferdy­na­mos, wo man gegen einen gewis­sen Wider­stand antre­ten muss, leuch­ten sie ohne zusätz­li­chen Kraft­auf­wand. Auch Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer mit Naben­dy­namo müs­sen sich kaum mehr anstren­gen als sonst. Schein­wer­fer mit LEDs statt Glüh­bir­nen leuch­ten sogar beson­ders hell. Zuge­las­sene Bat­te­ri­e­lich­ter, die dau­er­haft und zuver­läs­sig funk­tio­nie­ren, sind bereits für unter zehn Euro erhält­lich.

(Quelle: RadKULTUR BW)