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Fahrrad-Tipp Tipps für die richtige Fahrrad-Beleuchtung im Winter

Quelle: AGFK BW

Sehen und gese­hen wer­den. So lau­tet das Motto bei Rad­fahr­ten, wenn es dun­kel ist. Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer kom­men bes­ser durch den Abend und die Nacht, wenn Licht und Reflek­to­ren die Sicht sowie die eigene Sicher­heit erhö­hen. Die aus­rei­chende Beleuch­tung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Mit einer guten Lichtaus­stat­tung und hel­ler Klei­dung kann man den kur­zen Tagen ent­spannt ent­ge­gen­ra­deln.

Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer, die nachts schon ein­mal ein Fahr­rad ohne Licht vor sich hat­ten, wis­sen, wie gefähr­lich diese Situa­tion sein kann, denn oft­mals erkennt man die Gestalt erst im aller­letz­ten Moment. Des­halb müs­sen Fahr­rä­der, die am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men, laut StVZO, Para­graf 67, über eine aus­rei­chende Beleuch­tung ver­fü­gen.


Sicher­heit durch Sicht und Sicht­bar­keit

Scheinwerferlicht, Rück­leuch­ten und Reflek­to­ren machen das Rad­fah­ren sicher, weil sie für eine weit rei­chende Sicht­bar­keit sor­gen. Als Rad­fah­re­rin bzw. Rad­fah­rer hat man zudem selbst eine viel bes­sere Sicht. Auf einer gut aus­ge­leuch­te­ten Stre­cke wer­den Schlaglö­cher oder Hin­der­nisse auf dem Weg recht­zei­tig erkannt. So bleibt Rad­fah­ren auch in der Däm­me­rung eine attrak­tive und sport­li­che Alter­na­tive zum Fuß­marsch oder ande­ren Fort­be­we­gungs­mit­teln. Und wenn man außer­dem helle oder reflek­tie­rende Klei­dung anzieht und auch der Helm über Signal­farbe und reflek­tie­rende Ele­mente ver­fügt, ist man kaum mehr zu über­se­hen.

Lich­ter und Reflek­to­ren

Die vor­ge­schrie­bene Beleuch­tung besteht aus acht Kom­po­nen­ten: Die aktive Lich­ter­zeu­gung erfolgt über den Front­schein­wer­fer sowie das Rück­licht. Dabei muss die Beleuch­tungs­stärke des Front­lichts auch noch in zehn Metern Ent­fer­nung min­des­tens zehn Lux betra­gen. Wich­tig ist Dau­er­be­leuch­tung und Blink­lich­ter sind nicht zuge­las­sen. Emp­feh­lens­wert ist ein Stand­licht, das auch bei Still­stand, zum Bei­spiel an der Ampel wei­ter­leuch­tet. Ergän­zend kom­men vorn ein wei­ßer Fron­t­re­flek­tor und hin­ten zwei rote Rück­strah­ler dazu. An den Peda­len sind gelbe Reflek­to­ren, jeweils nach vorne und nach hin­ten wir­kend vor­ge­schrie­ben. Außer­dem muss man an Vor­der- und Hin­ter­rad je zwei gelbe Reflek­to­ren anbrin­gen, sodass die seit­li­che Sicht­bar­keit gewähr­leis­tet ist. Fahr­rad­an­hän­ger benö­ti­gen eine eigene Beleuch­tung. Beim Kauf der ein­zel­nen Kom­po­nen­ten ist dar­auf zu ach­ten, dass diese das deut­sche Prüf­zei­chen (E-Kennzeichnung) tra­gen.

Dynamo, Akku oder Bat­te­rie

Seit August 2013 ist es wesent­lich ein­fa­cher gewor­den, die Licht­vor­ga­ben zu erfül­len. Damals ent­fiel die Dynamo-Pflicht. Für den Betrieb des Front­schein­wer­fers und der Schluss­leuchte sind neben der Licht­ma­schine, dem soge­nann­ten Dynamo, auch Bat­te­rie und Akku zuge­las­sen. Die tech­ni­schen Vor­ga­ben für die Licht­ma­schine ver­lan­gen eine Nenn­leis­tung von min­des­tens drei Watt und eine Nenn­span­nung von sechs Volt. Für Bat­te­rien gilt eben­falls die Sechs-Volt-Spannung.

Hel­les Licht ganz ohne Anstren­gung

Außer­dem dür­fen nun Front- und Schluss­leuch­ten getrennt ein­schalt­bar sein. Das erleich­tert den Ein­satz von Bat­te­rie­an­la­gen, die vor allem für Renn­rä­der, Moun­tain­bikes oder Nach­rüs­tun­gen ver­wen­det wer­den. Die oft hin­der­li­chen Ver­bin­dungs­ka­bel kön­nen ent­fal­len. Die Lich­ter wer­den ein­fach ange­klemmt. Im Gegen­satz zu Sei­ten­läu­ferdy­na­mos, wo man gegen einen gewis­sen Wider­stand antre­ten muss, leuch­ten sie ohne zusätz­li­chen Kraft­auf­wand. Auch Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer mit Naben­dy­namo müs­sen sich kaum mehr anstren­gen als sonst. Schein­wer­fer mit LEDs statt Glüh­bir­nen leuch­ten sogar beson­ders hell. Zuge­las­sene Bat­te­ri­e­lich­ter, die dau­er­haft und zuver­läs­sig funk­tio­nie­ren, sind bereits für unter zehn Euro erhält­lich.

(Quelle: RadKULTUR BW)