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Verlängerung Fahrgastbeförderung

Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
 
Antragstellung:
Für die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Sie persönlich beim zuständigen Bürgermeisteramt oder bei der Führerscheinstelle vorsprechen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein und Personenbeförderungsschein
  • Nachweis über eine ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart "O"). Dies darf nicht älter als sechs Monate sein und muss beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.
  • Ab dem 60. Lebensjahr ist zusätzlich eine verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original notwendig (nicht älter als ein Jahr)

Verlängerung der Fahrgastbeförderung online beantragen

Für die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Voraussetzung für alle Online-Anträge ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start eines Antrags unkompliziert anlegen können.

Zum Online-Antrag