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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Verlängerung Fahrgastbeförderung

Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
 
Antragstellung:
Für die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Sie persönlich beim zuständigen Bürgermeisteramt oder bei der Führerscheinstelle vorsprechen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein und Personenbeförderungsschein
  • Nachweis über eine ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart "O"). Dies darf nicht älter als sechs Monate sein und muss beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.
  • Ab dem 60. Lebensjahr ist zusätzlich eine verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original notwendig (nicht älter als ein Jahr)

Verlängerung der Fahrgastbeförderung online beantragen

Für die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Voraussetzung für alle Online-Anträge ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start eines Antrags unkompliziert anlegen können.

Zum Online-Antrag