Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 5. Januar 2021 darauf verständigt, die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verlängern und teilweise auch zu verschärfen.
Die von Bund und Länder gefassten Grundsatzbeschlüsse wurden in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Die neuen Regelungen sind ab Montag, 11. Januar 2021 gültig. Das Land Baden-Württemberg hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Verordnung zusammengestellt.