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09.04.2020 Virenbelastete Abfälle richtig entsorgen

Quelle: Romolo Tavani ? stock.adobe.com

Während sich in der aktuellen Situation  im Normalfall für Haushalte keine Änderungen bei der Abfallentsorgung ergeben, ist besondere Sorgfalt dort geboten, wo virenbelastete Abfälle anfallen.

Abfälle aus Quarantäne-Haushalten und Arztpraxen müssen in stabilen, reißfesten Kunststoffsäcken gesammelt und dann fest verknotet in der Restmülltonne entsorgt werden. Dazu zählen nicht nur Hygieneartikel wie Taschentücher, Einwegwäsche, oder Wischlappen, sondern auch Abfälle, die  normalerweise nicht über den Restmüll entsorgt werden, wie Altpapier, Verpackungen und häusliche Bioabfälle. Spitze und scharfe Gegenstände (Spritzen) sollen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.

Diese virenbelasteten Abfälle dürfen keinesfalls lose in die Abfallbehälter gegeben oder neben den Abfallbehältern abgestellt werden. Glas- und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sollen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Entsorgung soll frühestens fünf Tage nach Aufhebung der Quarantäneanordnung über die üblichen Wege erfolgen.

Diese Vorsichtsmaßnahmen sind nötig, um die Gesundheit insbesondere der Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen nicht zu gefährden. Für alle anderen Haushalte, die nicht unter Quarantäne stehen, gilt weiterhin das Gebot der Mülltrennung.

Ausführliche Informationen sind in der Pressemeldung des Umweltministeriums nachzulesen.