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15.10.2021 Wolfsnachweis im Landkreis Heilbronn

Ein Foto eines Wolfs im Wald.
Quelle: AB Photography ? stock.adobe.com

Vier Jahre nach der letzten sicheren Bestätigung wurde im Landkreis Heilbronn erneut ein Wolf nachgewiesen. Am 10. Oktober 2021 wurde ein Fotofallenbild mit Verdacht auf Wolfssichtung auf Gemarkung der Stadt Weinsberg gemeldet und zur Bearbeitung an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) weitergeleitet. Diese hat das aufgenommene Bild als sicheren Nachweis bewertet. Ohne genetisches Material lässt sich derzeit jedoch keine Aussage über die Herkunft und das Geschlecht des Wolfes treffen.

Auch ob sich der Wolf noch in der Region aufhält oder auf der Suche nach einem Revier weitergezogen ist, ist nicht bekannt. Wölfe können innerhalb kurzer Zeit große Strecken zurücklegen, bis zu 70 km am Tag. Sie stellen keine Gefahr für den Menschen dar, der Besuch im Wald ist deshalb auch weiterhin gefahrlos möglich.

Seit 2015 wandern auf natürliche Weise immer wieder einzelne Wölfe in Baden-Württemberg ein. Abwandernde Wölfe aus anderen Ländern oder Bundesländern können jederzeit auftreten und das Gebiet auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen durchwandern.

Derzeit sind drei sesshafte, männliche Einzeltiere in Baden-Württemberg nachgewiesen. Diese halten sich vorwiegend im Nordschwarzwald, Südschwarzwald und Odenwald auf. In diesen Bereichen sind so genannte Fördergebiete ausgewiesen, in denen das Umweltministerium des Landes Herdenschutzmaßnahmen finanziell unterstützt. Das Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald umfasst auch Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn. Als Grenzen dieses Fördergebiets sind die klar erkennbaren Landmarken der Autobahnen 6 im Süden und 81 im Osten festgelegt.

Sowohl innerhalb als auch außerhalb dieser Fördergebiete erhalten Nutztierhaltende derzeit im Falle eines Wolfsübergriffs auf Weidetiere Ausgleichszahlungen für gerissene oder verendete Nutztiere. Innerhalb des Fördergebietes wird nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Ausweisung ein Schaden nur erstattet, wenn der wolfsabweisende Grundschutz in Form von festen oder mobilen Zäunen zum Zeitpunkt des Übergriffes korrekt installiert war. Beim Fördergebiet Odenwald endet diese Übergangsfrist am 23. März 2022.

In Baden-Württemberg ist die FVA vom Umweltministerium mit dem Monitoring von Wölfen beauftragt. Wer eine Beobachtung melden möchte oder sonstige Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an direkt an die FVA (Telefon 0761 4018-0, www.fva-bw.de) oder an Frau Julia Meny, Wildtierbeauftragte des Landkreises Heilbronn, (Telefon: 07131 994-2553, E-Mail: J.Meny@landratsamt-heilbronn.de) wenden.