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Abfallwirtschaftsbetrieb bittet um Mithilfe Zusammenarbeit zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern und dem Abfallwirtschaftsbetrieb

Eine verlässliche und geregelte Abfallentsorgung ist Teil der Daseinsvorsorge.

Damit der Abfallwirtschaftsbetrieb im Landkreis seine Aufgaben auch weiterhin in gewohntem Umfang anbieten kann, bittet er die Einwohnerinnen und Einwohner um ihre Mithilfe. Dies geschieht auch, um die Gesundheit der Mitarbeitenden und der Kunden möglichst gut zu schützen. Ziel ist es, Ansteckungsgefahren zu minimieren, indem persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Norbert Raatz bittet: „Helfen Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich durch möglichst wenig persönlichen Kontakt Gefahren auszusetzen, die vermeidbar sind. Nur so können wir unsere Leistungen für Sie auch künftig erbringen.“

Bislang gibt es im Landkreis Heilbronn keine nennenswerten Einschränkungen in den Dienstleistungen der Abfallwirtschaft. Lediglich die Vereinssammlungen (Papier und Kartonagen) wurden zurückgefahren. Auch das Entsorgungszentrum Eberstadt ist ab dieser Woche wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet seine Kunden allerdings, die Entsorgungszentren, Recyclinghöfe und Häckselplätze nur in wirklich dringenden Fällen, wie beispielsweise einer Haushaltsauflösung, aufzusuchen. Jeder, der die Möglichkeit dazu hat, sollte seine haushaltsüblichen Abfälle und Wertstoffe zwischenlagern und die Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu einem späteren Zeitpunkt besuchen.

Zum Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Mitarbeitenden des Abfallwirtschaftsbetriebes werden nur noch wenige Anlieferer gleichzeitig auf das Gelände gelassen. Durch diese Maßnahme kann es zu deutlich erhöhten Wartezeiten kommen.
Die Bezahlung in den Entsorgungszentren und auf der Deponie Heuchelberg soll ausschließlich mittels EC-Cash erfolgen. Bei den übrigen, kleineren Deponien besteht die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung leider nicht. 

“Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen“, so Raatz weiter. Dazu gehört es, zwei Meter Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Auch ist den Anweisungen des Betriebspersonals unbedingt Folge zu leisten.

Die Nutzung der Entsorgungseinrichtungen im Landkreis ist im Übrigen nur den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Heilbronn erlaubt. Es wird entsprechend kontrolliert.

Durch die derzeitige Lage sind kurzfristige Änderungen möglich. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Landkreises Heilbronn über den aktuellen Stand: www.landkreis-heilbronn.de/aktuelles-awb.