Wie im letzten WALDBLICK berichtet, steht seit November den Waldbesitzenden ein neues Förderprogramm des Bundes zur Verfügung. Das „klimaangepasste Waldmanagement“ setzt die Einhaltung von 11 bzw. 12 Kriterien voraus, die für 10 oder 20 Jahre erfüllt werden müssen. Dazu zählen bspw. die Ausweisung von 5 Habitatbäumen pro Hektar Wald, die aktive Anreicherung von Totholz oder das Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzession) auf kleinen Schadflächen. Die Erfüllung dieser Kriterien müssen sich Waldbesitzende von den gängigen Zertifizierungsorganisationen wie PEFC und FSC gegen Gebühr bestätigen lassen. Die Förderung kann dann bis zu 100 € pro Hektar und Jahr betragen.
Wir empfehlen ausdrücklich allen Waldbesitzenden sich einmal mit den Kriterien und den Voraussetzungen zum Erhalt dieser Förderung auseinanderzusetzen.
Alle Informationen sowie den Zugang zum Online-Antrag (einzige Möglichkeit der Antragstellung) finden Sie auf www.klimaanpassung-wald.de . Das Klimaangepasste Waldmanagement des Bundes ist eine Förderung, die nicht eine einzelne Maßnahme wie bspw. eine Wiederaufforstung honoriert, sondern auf mindestens 10 Jahre ausgelegt ist und eine mittel- bis langfristige Änderung der Bewirtschaftung des gesamten Waldbesitzes mit sich bringt und zum Ziel hat. Bei Fragen zu einer möglichen Antragstellung und der Umsetzung der Kriterien berät Sie die Fördersachbearbeitung des Kreisforstamtes Heilbronn gerne. |