Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Herbstnebel am Westrand der Löwensteiner Berge.
 
 
 
Liebe Privatwaldbewirtschaftende,
 

aus aktuellem Anlass legen wir auch im heutigen WALDBLICK einen Schwerpunkt auf das Thema forstliche Förderung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist gerade dabei ein neues Förderprogramm zur Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes zu starten. Die Möglichkeit der Antragstellung steht hier unmittelbar bevor. Auch die bekannte Landesförderung über die Richtlinie für nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) steht nicht still und sorgt für neuen Informationsbedarf. Wir hoffen es sind wieder nützliche Informationen für Sie dabei.

 
 
 
 
 
 
BMEL  
Forstliche Förderung
Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
 

Ganz aktuell haben die Kreisforstämter in dieser Woche die Informationen zur unmittelbar anstehenden Fördermöglichkeit für „Klimaangepasstes Waldmanagement“ erreicht. Die dazugehörige Förderrichtlinie soll noch heute am 11.11.2022 veröffentlicht werden. Auch dann erst werden sich hoffentlich die vielen noch offenen Fragen klären. Klar ist, dass eine Antragstellung bereits ab morgen, den 12.11.2022 möglich ist.

Um was geht es?

Über eine flächenbezogene Förderung sollen die dauerhaften Ökosystemleistungen des Waldes honoriert werden. Dies geschieht unter der nachweislichen Erfüllung bestimmter Kriterien, die über den Standard unserer gängigen Zertifizierungen wie FSC oder PEFC teilweise hinausgehen. Die Förderung ist längerfristig auf entweder 10 oder 20 Jahre ausgelegt und beträgt jährlich bis zu 100 € pro ha Wald. Die Antragstellung wird, wie auch bei der „Bundeswaldprämie“ Ende 2020, über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe ausschließlich online abgewickelt und soll wieder von den Waldbesitzenden eigenständig beantragt werden. Die bisher öffentlich zugänglichen Informationen sowie die richtige Stelle für die Antragstellung finden Sie auf https://www.klimaanpassung-wald.de/ .

Das Kreisforstamt prüft gegenwärtig intensiv die Anforderungen und Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung, die sich aus der Inanspruchnahme der angekündigten Förderung ergeben. Eine Antragstellung kann von uns momentan also weder pauschal befürwortet noch davon abgeraten werden, da die naturale Ausgangslage in den Forstbetrieben sehr unterschiedlich ist.

 
 
 
 
 
 
Wiederaufforstung im Kleinstprivatwald (eigene Aufnahme)  
Forstliche Förderung
Letzte Chance zum Einreichen der NWW-Verwendungsnachweise
 

Wie bereits im letzten Newsletter beschrieben, sollen auch dieses Jahr die Fördermittel des Landes so vollständig wie möglich ausgeschöpft werden. Dafür ist es notwendig, dass die privaten Waldbesitzenden die Verwendungsnachweise (Zahlungsanträge) so zeitnah wie möglich bei uns, der unteren Forstbehörde, einreichen. Natürlich nur dann, wenn die beantragte Maßnahme auch tatsächlich bereits vollzogen ist. Insbesondere geht es hier um die Fördermaßnahmen zur Wiederbewaldung und solche, die die Aufarbeitung von Schadholz und das Borkenkäfermonitoring betreffen. Hilfestellung zum Ausfüllen der Verwendungsnachweise erhalten Sie wie gewohnt bei der Fördersachbearbeitung des Kreisforstamts Heilbronn.

 
 
 
 
 
 
Landesforstverwaltung Baden-Württemberg  
Privatwaldbetreuung
Änderungen der Forstbetriebsfläche von betreuten Wäldern bitte stets ans Forstamt melden
 

Eine Vielzahl an privaten Waldbesitzenden lässt sich in Zwischenzeit im Rahmen der fallweisen oder ständigen Betreuung von den Försterinnen und Förstern des Kreisforstamts Heilbronn betreuen. Voraussetzung hierfür ist immer der Abschluss eines entsprechenden Vertrags, dazu zählen: 

  • Privatwald-Vereinbarungen für die fallweise Betreuung
  • Waldinspektionsverträge für die ständige Betreuung
  • Treuhandverträge für die ständige Betreuung
  • Holzernteverträge für die ständige Betreuung

Waldbesitzende haben für diese Verträge in der Regel eine Förderung für die entstehenden Betreuungskosten beantragt. Bei allen Verträgen bemessen sich die Kosten und somit auch die bewilligte Zuwendung stets auf Grundlage der Forstbetriebsfläche, sprich der registrierten Waldbesitzfläche des jeweiligen Privatwaldbesitzenden. Aus förderrechtlicher Sicht sind also Änderungen an der Vertragsfläche umgehend der unteren Forstbehörde mitzuteilen, da diese Änderungen zuwendungsrelevant sind. Geben Sie also bitte Ihren Forstrevierleitenden oder der Fördersachbearbeitung Bescheid, wenn Sie Waldflurstücke abgegeben haben oder Waldflurstücke neu in Ihren Besitz gekommen sind. Neben Flächen im Eigentum zählen hierzu auch Flächen mit sonstigen eigentumsgleichen Rechten wie zum Beispiel Nießbrauch und Pacht.

Nützliche Infos hierzu finden Sie im Förderwegweiser der Landesforstverwaltung. 

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV:
Armin Jacob
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fon: 07131-994 1108
joern.hartmann@landratsamt-heilbronn.de