Auch im kommenden Jahr können Privatwaldbesitzende die Aufarbeitungshilfe von 6 € pro Festmeter für aufgearbeitetes Schadholz aus den eigenen Waldflächen beantragen. Dies ist 2021 auch für Holzmengen aus dem Jahr 2020 möglich, sofern für diese bisher keine Zuwendung beantragt wurde. Hier „verfällt“ also nichts und es können Holzmengen für ein Erreichen der Mindestfördersumme (250 € im Kleinprivatwald) gesammelt werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, gerade bei geringen Holzmengen, einen Sammelantrag mit weiteren Waldbesitzenden zu stellen. Weitere Informationen zur finanziellen Aufarbeitungshilfe von Schadholz finden Sie im Förderwegweiser oder im Waldblick vom Juli 2020.
Wiederaufforstung von Schadflächen
Setzen Sie sich für eine Beratung oder Betreuung im Rahmen einer Wiederaufforstung so früh wie möglich mit den zuständigen Forstrevierleitenden in Verbindung. Für Schadflächen, die im Jahr 2020 in Folge von Windwurf, Käferbefall oder Dürre geräumt wurden, kann im Kleinstprivatwald (bis 20 ha) ein Zuschuss von 1,60 € pro Forstpflanze gewährt werden. Ein entsprechender Förderantrag muss hier aber grundsätzlich im Voraus und vor Beginn der Maßnahme bei der unteren Forstbehörde gestellt werden. Berücksichtigen Sie bei einem Pflanzvorhaben stets die zu erwartenden Witterungsverhältnisse. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es für eine Pflanzung im März oder April oft schon zu trocken ist und sich somit der Anwuchserfolg verringert. Eine Pflanzung im Februar, sofern keine langen Spätfröste zu erwarten sind, kann hier eine Alternative sein. |