Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Buchen-Naturverjüngung im Schnee (Aufnahme Julian Graf)
 
 
 
Erstes Jahr in neuer Forst-Organisation
 

Liebe Waldbesitzende,

neben einem abermals viel zu trockenen Sommer für unseren Wald, war das Jahr 2020 in forstlicher Hinsicht vor allem von der Forstneuorganisation geprägt. Mit der Aufgabe des Einheitsforstamts für Staats-, Körperschafts- und Privatwald änderte sich in einigen Regionen auch der Zuschnitt der Forstreviere und somit auch der Ansprechpartner für die Waldbesitzenden. Zentrale Änderung für den Privatwald war und ist außerdem die Umstellung von einer indirekten in eine direkte Förderung der forstlichen Betreuung. Dies konnte mit Hilfe der Privatwald-Vereinbarung für die fallweise Betreuung sowie den neuen Betreuungsverträgen bereits vielfach umgesetzt werden. Auch im nächsten Jahr werden uns die neuen Verfahren weiterhin beschäftigen, trotzdem bedanken wir uns bereits jetzt für die gute Zusammenarbeit und Ihr Verständnis. 

Das Kreisforstamt Heilbronn wünscht allen Waldbesitzenden ein schönes Weihnachtsfest. Für das Jahr 2021 wünschen wir Ihnen und uns mehr Regen und außerdem eine stets sichere und unfallfreie Waldarbeit. 

 
 
 
 
 
 
Carmen Ingelfinger  
Forstliche Förderung
Personelle Unterstützung für die forstliche Förderung
 

Seit dem 1. Dezember können sich das Forstamt sowie die Waldbesitzenden im Landkreis über eine personelle Verstärkung im Bereich der forstlichen Förderung freuen. Mit Carmen Ingelfinger steht Ihnen fortan eine Ansprechpartnerin rund um die Antragstellung von Fördervorhaben zur Seite. Bei Fragen zu den Antragsformularen oder der Vorgehensweise bei Sammelanträgen ist Frau Ingelfinger Ihnen gerne behilflich. Sie erreichen sie telefonisch (Tel.: 07131 9945323) oder per Mail (c.ingelfinger@landratsamt-heilbronn.de).

 
 
 
 
 
 
Revier Löwensteiner Berge (Aufnahme Julian Graf)  
Forstliche Förderung
Nachhaltigkeitsprämie für zertifizierte Wälder
 

Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets unterstützt die Bundesregierung die Besitzenden von zertifizierten Waldflächen. Seit Ende November kann die sogenannte Nachhaltigkeitsprämie unter https://www.bundeswaldpraemie.de/ beantragt werden. Waldbesitzende, die Inhaber des PEFC- oder FSC-Zertifikats sind, können einmalig mit 100 € pro Hektar (PEFC) oder 120 € pro Hektar (FSC) bezuschusst werden. Eine Antragstellung ist ab einer Mindestfläche von einem Hektar eigenem Waldbesitz möglich, Sammelanträge gibt es keine.

Nützliche Informationen zur Antragstellung für PEFC-zertifizierte Betriebe finden sich unter https://pefc.de/neuigkeiten/mit-pefc-die-bundeswaldpramie-sichern .

Voraussetzung für den Erhalt der Nachhaltigkeitsprämie ist der tatsächliche Besitz eines der beiden Zertifikate. Bitte beachten Sie, dass eine Zertifizierung des Kommunalwaldes auf der Gemarkung, in der auch Ihre Waldflächen liegen, keine Zertifizierung Ihres Waldes auf gleicher Gemarkung bedeutet.

 
 
 
 
 
 
Buchen-Schadholz (Aufnahme Jörn Hartmann)  
Forstliche Förderung
Aufarbeitungshilfe für Schadholz weiterhin verfügbar
 

Auch im kommenden Jahr können Privatwaldbesitzende die Aufarbeitungshilfe von 6 € pro Festmeter für aufgearbeitetes Schadholz aus den eigenen Waldflächen beantragen. Dies ist 2021 auch für Holzmengen aus dem Jahr 2020 möglich, sofern für diese bisher keine Zuwendung beantragt wurde. Hier „verfällt“ also nichts und es können Holzmengen für ein Erreichen der Mindestfördersumme (250 € im Kleinprivatwald) gesammelt werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, gerade bei geringen Holzmengen, einen Sammelantrag mit weiteren Waldbesitzenden zu stellen. Weitere Informationen zur finanziellen Aufarbeitungshilfe von Schadholz finden Sie im Förderwegweiser oder im Waldblick vom Juli 2020.

Wiederaufforstung von Schadflächen

Setzen Sie sich für eine Beratung oder Betreuung im Rahmen einer Wiederaufforstung so früh wie möglich mit den zuständigen Forstrevierleitenden in Verbindung. Für Schadflächen, die im Jahr 2020 in Folge von Windwurf, Käferbefall oder Dürre geräumt wurden, kann im Kleinstprivatwald (bis 20 ha) ein Zuschuss von 1,60 € pro Forstpflanze gewährt werden. Ein entsprechender Förderantrag muss hier aber grundsätzlich im Voraus und vor Beginn der Maßnahme bei der unteren Forstbehörde gestellt werden. Berücksichtigen Sie bei einem Pflanzvorhaben stets die zu erwartenden Witterungsverhältnisse. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es für eine Pflanzung im März oder April oft schon zu trocken ist und sich somit der Anwuchserfolg verringert. Eine Pflanzung im Februar, sofern keine langen Spätfröste zu erwarten sind, kann hier eine Alternative sein.

 
 
 
 
 
 
Brennholz im Winter  
Holzverkaufsstelle
Aktuelles vom Holzmarkt
 

Der Holzpreis für Fichten-Frischholz erholt sich langsam und liegt derzeit bei 68-70 € pro Festmeter im Leitsortiment 2b, Güte BC (ab 25 cm Mittendurchmesser). Käferholz im Leitsortiment 2b wird momentan zum Preis von 35-40 € / fm abgenommen. Gefragt ist derzeit Douglasien- und Lärchen-Stammholz, bei dem im Leitsortiment 2b+, Güte B/C, aktuell 90-100 € pro Festmeter gezahlt werden. 

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV:
Armin Jacob
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fon: 07131-994 1108
joern.hartmann@landratsamt-heilbronn.de