Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Fichten-Industrieholz im Trockenlager (Aufnahme Julia Meny)
 
 
Trockenlager in Ilsfeld (Aufnahme Jörn Hartmann)  
Neuerungen der forstlichen Förderung
Landesforstverwaltung unterstützt Waldbesitzende in Zeiten großer Belastung
 

Liebe Privatwaldbesitzende im Landkreis Heilbronn,

mit der Veröffentlichung der neuen Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft sind nun auch die neuen Fördermaßnahmen für Waldbesitzende in Baden-Württemberg in Kraft getreten (wir berichteten im Waldblick April 2020). Mit dem überarbeiteten Förderprogramm setzt die Landesforstverwaltung ein deutliches Signal in der wirtschaftlichen Unterstützung der privaten und kommunalen Waldbesitzenden im Land. Zentrale Neuerungen sind die dauerhafte Etablierung der Fördermaßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald sowie die Möglichkeiten der Förderung im Bereich des Vertragsnaturschutzes. Auf Grund der seit 2018 anhaltenden Katastrophen-Situation in unseren Wäldern, stehen nun besonders die Maßnahmen zur Schadensbewältigung im Vordergrund (in der Verwaltungsvorschrift Teil F genannt). Diese zielen auf eine schnelle, passgenaue und wirksame Beihilfe der betroffenen Waldbesitzenden ab.

 
 
 
 
 
 
 
Forstliche Förderung
Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald
 

Zentraler Bestandteil dieses neuen „Teil F“ ist die Unterstützung der Waldbesitzenden bei der Aufarbeitung von Schadholz sowie die anstehende Wiederbewaldung. All diese Fördermaßnahmen sind von nun an dauerhafter Bestandteil des Förderprogramms. Für den Privatwald gegenwärtig besonders interessant sind hier die folgenden Fördertatbestände:

  • Aufarbeitung von Schadholz (Fördersatz: 6 € pro Festmeter)
  • Transport und Lagerung von Schadholz ins Nass- und Trockenlager (7 € pro Festmeter / 5 € in Eigenleistung)
  • Entrindung von Schadholz (7 € pro Festmeter)
  • Hacken von Schadholz (80 % der Kosten).

Grundsätzlich ist für diese genannten Maßnahmen eine rückwirkende Beantragung der Zuwendung für Holzmengen möglich, die ab dem 01. Januar 2020 aufgearbeitet bzw. eingeschlagen wurden. Voraussetzung hierbei ist, dass es sich tatsächlich um Schadholz aus Ihrem Wald handelt, welches in Folge von Dürre oder Insektenbefall eingeschlagen werden musste oder in Folge von Stürmen (Orkan Sabine) aufgearbeitet wurde. Förderfähig sind also Sturmholz, Käferholz, aber beispielsweise auch aufgearbeitete dürre Buchen, welche in Folge der seit 2018 anhaltenden Trockenheit in diesem Jahr eingeschlagen werden mussten.

Als Nachweis für das Schadholz dient im besten Fall eine Holzliste, die vom zuständigen Forstrevierleitenden erstellt wurde und aus der hervorgeht, dass es sich um eine außerplanmäßige Nutzung handelt.

Die Maßnahmen lassen sich auch kombinieren. Für Holz, welches aus Waldschutzgründen mind. 500 Meter vom nächsten Fichtenbestand in ein Trockenlager verbracht wurde, lassen sich beispielsweise die Aufarbeitung sowie der Transport in das Trockenlager fördern. Die Förderunterschwelle liegt im Privatwald bei 250 €. Für eine Beantragung der Zuwendung zur reinen Aufarbeitung von Schadholz sollten also mindestens 42 Festmeter aus Ihrem Wald nachzuweisen sein. Bei kleinen Mengen besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Sammelantrags. Für Informationen hierzu setzen Sie sich bitte frühestmöglich mit dem Kreisforstamt Heilbronn in Verbindung.

 
 
 
 
 
 
Buchen-Dürrständer (Aufnahme Julian Graf)  
Forstliche Förderung
Vorgehensweise bei der Antragstellung
 

Setzen Sie sich bei einem Fördervorhaben immer so früh wie möglich mit dem Kreisforstamt Heilbronn in Verbindung, das Sie bei der Antragstellung unterstützt. Grundsätzlich finden sich die Förderanträge sowie alle Informationen einschließlich der Verwaltungsvorschrift im Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Hier sind auch eine Ausfüllhilfe für den Förderantrag sowie hilfreiche Merkblätter für die Waldbesitzenden zu finden. Ziel ist es, dass fehlerfreie und vollständige Anträge gestellt werden, welche dann zügig vom Kreisforstamt geprüft und anschließend an die höhere Forstbehörde zur Bewilligung und Auszahlung weitergeleitet werden können.

Der Antrag für die Zuwendungen zur Schadholzaufarbeitung wird am besten dann gestellt, wenn in absehbarer Zeit keine neuen Schadholzmengen auftreten. Grundsätzlich kann jeder Waldbesitzende eine unbegrenzte Anzahl an Anträgen stellen, sofern die Förderunterschwelle erreicht wird.

Beachten Sie, dass für eine forstwirtschaftliche Förderung immer eine Unternehmensnummer vorhanden sein muss, mit der ein Bankkonto für die Fördergelder verknüpft ist. Das Formular zur Beantragung dieser UN-Nummer finden Sie ebenfalls im Förderwegweiser.

Für die Zuwendungen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen stellt das Land in diesem Jahr etwa 28,6 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant sind im Jahr 2020 noch vier Auszahlungsrunden von August bis Dezember.

 
 
 
 
 
 
Habitatbaumgruppe (Aufnahme Christian Feldmann)  
Forstliche Förderung
Förderung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald
 

Als weitere bedeutende Neuerung wurde für die Förderung des Vertragsnaturschutzes im Privat- und Kommunalwald ein komplett neues Maßnahmenpaket (Teil E) geschaffen. Dieses beinhaltet freiwillige Nutzungsverzichte und sich wiederholende Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume und Waldarten. Gefördert werden beispielsweise der Erhalt und die Entwicklung von Altbäumen, die Erhaltung von Habitatbaumgruppen oder die Erhaltung lichter, trockener und eichenreicher Wälder. Die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sind sehr umfangreich und bedürfen einer forstfachlichen Begleitung möglichst von Anfang an. Wir werden diese Maßnahmen in nächster Zeit auch über den Waldblick weiter erläutern und veranschaulichen.

 
 
 
 
 
 
Frisches Bohrmehl an der Fichte (Aufnahme Jörn Hartmann)  
Waldschutz
Borkenkäfer-Kontrolle an Fichten fortführen
 

Das Kreisforstamt Heilbronn bittet die Waldbesitzenden mit Fichten-Beständen darum, die intensive und möglichst wöchentliche Befallskontrolle weiterzuführen. Tipps dazu finden sich in der letzten Ausgabe des Waldblicks. Ein konsequentes Befallsmonitoring in Verbindung mit dem umgehenden Unschädlichmachen erkannter Befallsbäume muss unbedingt fortgeführt werden. Längere Hitze- und Trockenperioden verschärfen die Borkenkäfersituation dramatisch. Eine Abnahme von Schwärm- und Befallsintensität ist bei der derzeitigen Witterung nicht zu erwarten.

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Armin Jacob
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
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