Bestenfalls beschränken sich gegenwärtig die Holzeinschläge im Privatwald auf das Sanieren von alten Käfernestern, Windwürfen oder den Einschlag von frisch befallenen Käferfichten. Einen Einschlag von frischem Fichtenholz empfehlen wir, gerade mit Blick auf das Forstschäden-Ausgleichsgesetz, möglichst in den Herbst zu schieben. Bei Fragen zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz und etwaiger Betroffenheit, raten wir bereitwillig auf uns als untere Forstbehörde zuzukommen.
Mit einer positiven Marktentwicklung im Nadelholz und einer weiteren Stabilisierung des Holzpreises ist auch über den Sommer hinaus zu rechnen, wenngleich die Entwicklung unter Berücksichtigung eventueller abermaliger Kalamitäten zu sehen ist.
Die Holzpreise in der Fichte gestalten sich bekanntlich derzeit stabil und mit steigender Tendenz.
So lässt sich Fi Käferholz im Leitsortiment 2b+ (z.B. Kä-Überwinterungsbäume) dezeit sehr gut absetzten. Ebenso lässt sich sehr altes Käferholz in D-Qualität (rindennackt, rissig, mit Bläue und vereinzelt Fäule) gut und zu einem vernünftigen Preis absetzen. Auskunft zu konkreten Holzpreisen erhalten Sie bei der örtlichen Forstrevierleitung oder unserer Holzverkaufsstelle.
Grundsätzlich empfehlen wir Holzeinschläge, geplant oder aus Waldschutz-Gründen, möglichst im Voraus mit der/dem örtlichen Forstrevierleitenden abzusprechen. |