Kommunen haben erneut die Gelegenheit, Förderanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) des Bundesumweltministeriums beim Projektträger Jülich einzureichen. Bis zum 31. März 2018 können Sie beispielsweise Zuschüsse für eine Einstiegsberatung im kommunalen Klimaschutz, für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Ihrer Kommune auf LED oder den Austausch ineffizienter Elektrogeräte in Schul- und Kitaküchen beantragen. Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas können Sie ganzjährig stellen.
Neben Kommunen sind im Rahmen der Richtlinie beispielsweise auch gemeinnützige Sportvereine, mehrheitlich kommunale Unternehmen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften antragsberechtigt.
(Foto: panthermedia.net / Randolf Berold)
Weiterlesen |