Die Ausländerbehörde des Landratsamtes ist Ansprechpartner für alle Ausländer, die sich vorübergehend oder langfristig im Landkreis aufhalten.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kann ab 01.03.2020 für Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU ein beschleunigtes Verfahren beantragt werden.
In vielen Städten und Gemeinden des Landkreises haben sich Asylarbeitskreise gebildet.
Hilfen für Ausländer und Asylbewerber, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren möchten.