Als Körperschaft des öffentlichen Rechts streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 2. September 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt.
Barrierefreier Landkreis Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte
- Geodaten und Stadtplan können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Dazu sind uns keine Möglichkeiten bekannt.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von landkreis-heilbronn.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Vor allem PDF‐Dokumente und Flyer sind überwiegend noch nicht zugänglich.
- Tastaturbedienbarkeit ist noch nicht durchgehend gewährleistet.
- Hilfe bei Fehlern in Formularen (JS-Vaiidierung) muss verbessert werden
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei von uns benötigen, die nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns unter Barrierefreiheit@Landratsamt-Heilbronn.de. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie senden dürfen.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen des Landkreises Heilbronn in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Feedbackmöglichkeit, Kontakt, Durchsetzungsverfahren
Im nachfolgenden Abschnitt „Barrieren zum Internetauftritt melden“ können Sie uns über ein Online‐Formular eine Nachricht zum Thema senden. Wir werden zeitnah darauf reagieren. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren.
Falls das Landratsamt Heilbronn nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 11. Januar 2022 überprüft.