Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist zuständig für Information, Beratung und Aufgaben der Verfahrensabwicklung zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit.
Zur Kontaktaufnahme mit dem EAP oder mit der zuständigen Stelle steht Ihnen das Internet-Portal von Service BW zur Verfügung. Hier erfahren Sie alles über die gesetzlichen Voraussetzungen für das von Ihnen geplante Vorhaben, über Zuständigkeiten sowie regionaltypische Besonderheiten. Außerdem finden Sie hier auch die erforderlichen Formulare.
Sie können mit dem Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamts über die Virtuelle Poststelle rechts sicher kommunizieren.