Gesundheitsaufseher überwachen nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung die Trinkwasserqualität von
- öffentlichen Wasserversorgungsanlagen
- Einzelwasserversorgungsanlagen
- nicht ortsfesten Versorgungsanlagen auf Jahrmärkten, Volksfesten, etc.
- Hausinstallationen bei Wasserabgabe an die Öffentlichkeit
Damit Badefreuden ungetrübt bleiben werden auch die öffentlichen Schwimmbäder und Badeseen im Landkreis regelmäßig überprüft.
Wer in Bächen oder Flüssen badet, tut dies auf eigenes Risiko. Das Gesundheitsamt rät davon ab, da die mikrobiologischen Belastungen durch Kläranlagen und Regenüberlaufbecken starke Schwankungen aufweisen. Nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit sind dabei nicht auszuschließen.
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Bitte beachten Sie unten das Meldeformular "Nutzung für Wasseranlagen mit Nicht-Trinkwasserqualität".
Unter "Links" haben wir für Sie eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen für Trinkwasser bereitgestellt.