Bestimmte Gewerbebereiche sind besonders überwachungsbedürftig.
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben.
Makler und Bauträger brauchen eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.
Für die Festsetzung eines Marktes, einer Messe oder einer Ausstellung muss ein Antrag gestellt werden.
Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig außerhalb einer Niederlassung Waren verkauft.
Wer eine Spielhalle betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Landesglücksspielgesetz.