Logo Landkreis-Heilbronn

Kommunen Förderung für kommunalen Klimaschutz

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie ("Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative") Klimaschutzprojekte in Kommunen. Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Seit 2008 wurden 10.000 Projekte in mehr als 3.000 Kommunen gefördert.

Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung ausgeweitet. Die Erweiterung bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen.
  • Kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.
  • Green IT: Neue Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren.
  • Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas.
  • Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen.

Weitere Informationen:

Im Auftrag des BMUB steht das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) den Kommunen mit einer Hotline unter der Rufnummer 030 39001-170 als Ansprechpartner zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen).