Die Hilfen zielen darauf ab, die jungen Leute bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und sie zu selbständiger Lebensführung zu befähigen. Wichtig für den Erfolg der Hilfe ist die Mitwirkung der jungen Männer oder Frauen.
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Landkreisverwaltung am Freitag, 19. Dezember, nicht erreichbar. Die Landkreisverwaltung umfasst alle Ämter in den Gebäuden Lerchenstraße und Karlstraße sowie die Straßenmeistereien in Abstatt, Bad Rappenau-Bonfeld, Brackenheim und Neuenstadt, die Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie die Erddeponie Heuchelberg.
Hilfen für junge Volljährige
Junge Volljährige haben von 18 bis 21 Jahren Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt, z. B. bei sozialen Problemen oder Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung. Hierzu müssen sie einen Antrag stellen.
Zuständiges Amt
Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst
07131 994-352
07131 994 6995
jugendamt@landratsamt-heilbronn.de
Link zur sicheren Kommunikation
07131 994 6995
jugendamt@landratsamt-heilbronn.de
Dienststelle: Karlstr. 68 + 70 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn Link zur sicheren Kommunikation