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Hilfen für junge Volljährige

Junge Volljährige haben von 18 bis 21 Jahren Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt, z. B. bei sozialen Problemen oder Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung. Hierzu müssen sie einen Antrag stellen.

Die Hilfen zielen darauf ab, die jungen Leute bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und sie zu selbständiger Lebensführung zu befähigen. Wichtig für den Erfolg der Hilfe ist die Mitwirkung der jungen Männer oder Frauen.

Zuständiges Amt

Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst

07131 994-352
07131 994 6995
Dienststelle: Karlstr. 68 + 70 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn

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