Aufgaben:
- Finanzielle Abwicklung der Leistungen der Jugendhilfe, z .B. Heimaufenthalte oder ambulante Betreuung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 27 Jahren und seelisch behinderte junge Menschen.
- Überprüfung der Kostenbeteiligung der Eltern.
- Finanzierung der JuLen (Jugendhilfe im Lebensfeld) im Landkreis – ambulante Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche.