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Tierseuchenbekämpfung

Die Bedeutung der Tierseuchenbekämpfung besteht in der Abwehr gesundheitlicher Gefahren für Tierbestände und den Menschen und dem damit verbundenen Schutz vor erheblichen ökonomischen Schäden.
Tierärztin schaut Kalb ins Maul
Quelle: panthermedia.net/Monkey business Images

Hochinfektiöse Tierkrankheiten, wie z. B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest (Vogelgrippe), aber auch die Blauzungenkrankheit oder die Tollwut, Infektionen mit Koi Herpes Virus bei Karpfen oder die infektiöse Anämie der Pferde beschäftigen das Veterinäramt.

Tritt eine Krankheit auf, muss so schnell und effektiv wie möglich gehandelt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern und den Tierverlust und wirtschaftliche Schäden möglichst gering zu halten. Besonders gefährlich sind die Zoonosen, das sind die auf den Menschen übertragbare Krankheiten. Manche Seuchen der Haustiere befallen auch die Wildtiere.

Anzeigepflicht
Die wichtigste Vorschrift des Tiergesundheitsgesetzes ist die Anzeigepflicht. Tierkrankheiten müssen angezeigt werden  von allen, die beruflich mit Tieren zu tun haben, z. B. Landwirten, Viehhändlern, Tiertransporteuren, Tierärzten oder Personal von Untersuchungsstellen. Welche Krankheiten das sind, finden Sie unter dem Link "Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz".

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Im Falle einer Anzeige muss das Veterinäramt sofort die notwendigen Maßnahmen einleiten. Dazu gehören z. B. Sperrungen, um die Weiterverbreitung zu verhindern und Desinfektionen. Es können auch Tötungen von Tieren notwendig sein.

Die Tierhalter werden für die staatlich angeordneten Tötungen entschädigt, d. h. der aktuelle Schaden wird geschätzt und in der Regel durch die Tierseuchenkasse und das Land beglichen.

Um den Ausbruch von Seuchen zu verhindern, kommt der Vorbeugung ein großes Gewicht zu. Dies geschieht durch regelmäßige Kontrollen von Tierbeständen, Untersuchungen und Impfungen.

Das europäische Melde- und Berichtswesen ist ein weiterer Baustein moderner Tierseuchenbekämpfung, ebenso wie moderne Tierkörperbeseitigungsanlagen oder Krematorien, in denen verendete Tiere, Schlachtabfälle oder seuchenhygienisch bedenkliche Stoffe sicher entsorgt werden können. Diese Anlagen unterliegen ebenso der Überwachung wie Biogasanlagen, in denen neben Gülle und nachwachsenden Rohstoffen auch Speiseabfälle verarbeitet werden.

Zuständiges Amt

Veterinäramt

07131 994-607
07131 994-197
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn