Das Jugendamt vermittelt verschiedene ambulante Hilfen für Familien.
Für Minderjährige, für die keine elterliche Sorge besteht, kann das Jugendamt die gesetzliche Vertretung übernehmen - die Amtsvormundschaft.
Trennung und Scheidung der Eltern sind für Kinder belastende Erlebnisse. Umso wichtiger ist es, dass Eltern Rat und Unterstützung finden, wenn sie diesen Schritt gehen wollen.
Nicht alle zahlungspflichtigen Väter oder Mütter kommen bei Trennung oder Scheidung vom Partner für den Unterhalt ihrer Kinder auf.
Das Jugendamt berät kostenlos in allen Unterhaltsfragen.
Das Jugendamt kann kostenlos Beurkundungen vornehmen und stellt Negativbescheinigungen aus.
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.