Das Klimaschutzkonzept zeigt kommunalen und anderen Entscheidungsträgern, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurz-(bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristig (mehr als sieben Jahre) Treibhausgasemissionen einzusparen und Energieverbräuche zu senken. Gleichzeitig legt es Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest und beschreibt, wie die Erfüllung dieser Ziele weiter verfolgt werden kann. (Quelle: Merkblatt "Klimaschutzkonzepte" (PTJ))
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Landkreisverwaltung am Freitag, 19. Dezember, nicht erreichbar. Die Landkreisverwaltung umfasst alle Ämter in den Gebäuden Lerchenstraße und Karlstraße sowie die Straßenmeistereien in Abstatt, Bad Rappenau-Bonfeld, Brackenheim und Neuenstadt, die Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie die Erddeponie Heuchelberg.
Kommunen Klimaschutzkonzepte
Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzanstrengungen und eventuelle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Hierzu sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die relevanten Akteursgruppen zu ermitteln.
Antragsberechtigt
- kommunale Antragsteller (Kommunen und Zusammenschlüsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träge
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten
- Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit während der Konzepterstellung
durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent.
Weitere ausführliche Informationen erhalten sie im Merkblatt "Klimaschutzkonzepte"
Anträge auf Zuwendung können zwischen dem 1. Januar und 31. März und dem 1. Juli und 30. September beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.