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Fischereirecht

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen.

Seit 2009 ist nicht mehr das Landratsamt für die Fischerprüfung zuständig, sondern der Landesfischereiverband (Siehe unter Links).

Das Landratsamt Heilbronn (Amt Sicherheit und Ordnung) gibt Auskünfte über Fischereirechte und erstellt Zweitschriften von verlorengegangenen Prüfungszeugnissen bis zum Jahr 2008, wenn die Prüfung im Landkreis Heilbronn abgelegt wurde.

Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium.