Sie ist Ansprechpartnerin für:
- Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Vertreter
- die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis sowie die Landkreisverwaltung
- Organisationen, Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen
Zu ihren Aufgaben gehören:
- persönliche Beratung als Vertrauensperson von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen (mit Ombudsfunktion)
- Vernetzung von Organisationen, Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen und anderen Akteuren, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und zu verbessern
- Beratung der Verwaltungen und politischen Gremien des Landkreises und seiner Gemeinden soweit die Belange von Menschen mit Behinderung betroffen sind
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Politik zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit
Sie setzt sich dafür ein, dass
- Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
- die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt und umgesetzt werden.
- Barrieren abgebaut werden.
- Inklusion und Barrierefreiheit als Selbstverständlichkeit und Grundrecht ins öffentliche Bewusstsein rückt.
Die Kommunale Behindertenbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht und ist weisungsungebunden jedoch nicht weisungsberechtigt.
Sie entscheidet nicht über beantragte gesetzliche Leistungen.
Eine Rechtsberatung darf sie nicht vornehmen; dies ist Anwälten oder entsprechenden Beratungsstellen vorbehalten.
Die Arbeit der Kommunalen Behindertenbeauftragten wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg.