Logo Landkreis-Heilbronn

Hebammenaufsicht

Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zählt auch die Aufsicht über Hebammen und Entbindungspfleger.

Wer diesen Beruf freiberuflich ausübt, muss dem Gesundheitsamt Beginn und Ende dieser Tätigkeit und auch alle anderen Änderungen der Niederlassung anzeigen.

Für die Anmeldung werden die Personalien und eine Kopie der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme benötigt. Zudem muss darüber informiert werden, ob Hausgeburten angeboten werden. Der für Hausgeburten nötige Dokumentationsbogen ist beim Gesundheitsamt erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt unter Downloads.

Zuständiges Amt

Gesundheitsamt

07131 994-330
07131 994-625; Fax-Nr. ausschließlich für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): 07131 994-174
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Link zur sicheren Kommunikation