Wer diesen Beruf freiberuflich ausübt, muss dem Gesundheitsamt Beginn und Ende dieser Tätigkeit und auch alle anderen Änderungen der Niederlassung anzeigen.
Für die Anmeldung werden die Personalien und eine Kopie der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme benötigt. Zudem muss darüber informiert werden, ob Hausgeburten angeboten werden. Der für Hausgeburten nötige Dokumentationsbogen ist beim Gesundheitsamt erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt unter Downloads.