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Flurneuordnung

Ohne die Flurneuordner müssten unsere Landwirte auf den durch Erbteilung unwirtschaftlich zerstückelten Ackerflächen und Wiesen arbeiten.
Reblandschaft
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Erst das Zusammenlegen von zersplittertem Grundbesitz ermöglicht sinnvolle Bewirtschaftungsstrukturen. Das gilt auch für die Weinberge. Die Anlage von neuen und befestigten Wegenetzen kommt dabei auch Radfahrern und Spaziergängern zugute.

Auch viele Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenneubauten oder Hochwasserschutzprojekte  lassen sich mit einer Flurneuordnung leichter realisieren und die Durchschneidung der Feldflur minimieren. So manche gelungene Dorfentwicklung ist ebenfalls der ordnenden Hand der Flurneuordner zu verdanken. Bei ihren Aktivitäten ist den Flurneuordnern die Gestaltung einer vielfältigen Landschaft und die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege ein Anliegen.

Über die im Landkreis Heilbronn derzeit laufenden Flurneuordnungsverfahren können Sie sich unten über die Links informieren. Dort werden auch Ihre speziellen Fragen zum Thema beantwortet.

Zuständiges Amt

Flurneuordnungsamt

07131 994-7041
07131 994-7021
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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