Eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen steht unter besonderem Schutz (Artenschutz). Für sie gelten bestimmte Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote.
Eine Liste der in Deutschland streng geschützten Tiere und Pflanzen finden Sie unter Downloads.
Haltung geschützter Tiere
Die Haltung geschützter Tiere ist grundsätzlich verboten. Nur mit entsprechenden Nachweisen (z. B. CITES-Bescheinigungen, Kaufbescheinigungen) dürfen solche Tiere gehalten werden. Sobald man sich geschützte Tiere anschafft, muss eine Meldung an die höhere Naturschutzbehörde erfolgen. Das Formular erhalten Sie unten. Bestimmte Tierarten (z. B. Wellensittiche, Pfirsichköpfchen) sind von der Meldepflicht befreit. Bei diesen Tieren ist aber eventuell eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Siehe auch interner Link unten.