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Natur- und Artenschutz

Den großen Artenreichtum in der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, ist Ziel des Naturschutzes. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Tieren, Pflanzen und deren Lebensräume, sondern auch um den Erhalt von Landschaften, Naturdenkmalen und Biotopen.
Feuersalamander
Quelle: Anton Kaiser

Eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen steht unter besonderem Schutz (Artenschutz). Für sie gelten bestimmte Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote.
Eine Liste der in Deutschland streng geschützten Tiere und Pflanzen finden Sie unter Downloads.

Haltung geschützter Tiere
Die Haltung geschützter Tiere ist grundsätzlich verboten. Nur mit entsprechenden Nachweisen (z. B. CITES-Bescheinigungen, Kaufbescheinigungen) dürfen solche Tiere gehalten werden. Sobald man sich geschützte Tiere anschafft, muss eine Meldung an die höhere Naturschutzbehörde erfolgen. Das Formular erhalten Sie unten. Bestimmte Tierarten (z. B. Wellensittiche, Pfirsichköpfchen) sind von der Meldepflicht befreit. Bei diesen Tieren ist aber eventuell eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Siehe auch interner Link unten.

Weitere Informationen

In der Zeit von 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Ferner ist es in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, aufzusuchen.

Jeder hat das Recht, wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich zu entnehmen und sich anzueignen. Wer wild lebende Pflanzen gewerbsmäßig entnimmt, be- oder verarbeitet, muss eine Sammelgenehmigung beim Landratsamt beantragen.

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn