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Abfallberatung

Papier, Kunststoff oder gar Schadstoff? Die Abfallberatung des Landkreises Heilbronn hilft gerne weiter bei allen Fragen zum Abfall. Auch Schulen, Kindergärten oder Vereine können sich bei der Abfallberatung informieren. Die Antworten auf häufige Fragen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.

Gelbe Säcke/Gelbe Tonnen

Auf den Recyclinghöfen können die Wertstoffe kostenfrei abgeben werden. Durch die sortenreine Anlieferung an die Verwertungsfirmen werden Gewinne erzielt, die der Bevölkerung in Form von stabil niedrigen Abfallgebühren wieder zugutekommen. Außerdem wird eine im Vergleich zum Gelben Sack / zur Gelben Tonne höhere Recyclingquote erreicht, wodurch wertvolle Ressourcen und somit auch die Umwelt geschont werden.

Sperrmüll

Die Sperrmüllbestellung erfolgt mittels der Sperrmüllgutscheine vom Abfallkalender oder online. Die Entsorgungsfirma teilt die eingegangenen Anmeldungen nach Städten/Gemeinden ein und sendet per E-Mail oder mit einer Terminkarte den Abholtermin zu, sobald die Sperrmüllmenge für eine komplette Abholungstour erreicht ist. Individuelle Abholungstermine können daher nicht vereinbart werden.

Eine Anlieferung ist nicht kostenfrei möglich, auch nicht gegen Vorlage des Sperrmüllgutscheins. Informationen zu den Gebühren finden Sie hier. Kostenlos können auf den Entsorgungszentren Elektroschrott, Altmetall und die üblichen Recyclinghof-Wertstoffe abgegeben werden.

Sperrmüll, Elektroschrott und Altmetall werden mit unterschiedlichen Fahrzeugen am selben Tag zeitversetzt abgeholt. Warten Sie bitte mit dem Reklamationsanruf bis zum nächsten Tag.

Badkeramik: Kloschüssel, Waschbecken oder Fliesen sind mineralischer Abfall und werden gegen Gebühr bei einer Erd- und Bauschuttdeponie oder den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten abgegeben.

Schadstoffe

Informationen zur Entsorgung von virenbelasteten Abfällen stellt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf seiner Internetseite unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/informationen-zum-coronavirus/faq-abfallentsorgung/ zur Verfügung. 

Die Termine sind mit rot eingerahmtem "S" im Abfallkalender markiert. Zusätzliche Termine finden Sie außerdem rechts oben auf der Januar-Juni-Seite des  Abfallkalenders und online.

Nein, die Schadstoffe können nur zu den festgelegten Terminen an den jeweils genannten Orten abgegeben werden. Flüssige Dispersionsfarbe kann jedoch auf den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie dem Recyclinghof Neckarsulm kostenfrei abgegeben werden.

Gebührenmarke

Kaufen Sie sich die richtige Gebührenmarke. Schicken Sie die falsche Gebührenmarke oder die Schnipsel - falls die Marke schon aufgeklebt war -  mit Quittungsabschnitt unter Angabe Ihrer Kontoverbindung an den Abfallwirtschaftsbetrieb (Adresse siehe unten). Wir überweisen Ihnen den Betrag zurück.

Bitte wenden Sie sich an den Abfallwirtschaftsbetrieb, Tel. 07131 994-360.

Kratzen Sie die Gebührenmarke herunter und schicken Sie die Schnipsel zusammen mit dem Quittungsabschnitt an den Abfallwirtschaftsbetrieb (Adresse siehe unten). Wir schicken Ihnen umgehend Ersatz zu.

Die Kosten reduzieren sich monatlich um 1/12. Sie bezahlen somit je nach Monat nur noch den anteiligen Preis.

Die Gebührenmarken sind in dem gesamten Landkreisgebiet gültig.

Kratzen Sie die Gebührenmarke herunter und schicken Sie die Schnipsel zusammen mit dem Quittungsabschnitt unter Angabe Ihrer Kontoverbindung an den Abfallwirtschaftsbetrieb (Adresse siehe unten). Wir überweisen Ihnen den Restbetrag.

Tonne

Vom Vormieter/Vorbesitzer, wenn dieser den Landkreis verlässt und seine Rest-/Bio-/Papiermülltonne daher nicht mehr benötigt. Sie können außerdem in der Tauschbörse nach gebrauchten Tonnen schauen oder in Bau- und Raiffeisenmärkten neue Tonnen kaufen (Restmülltonne: viereckig, grauschwarz, Rollen und Biomülltonne: viereckig, braun, Rollen). Die Blaue Tonne bestellen Sie direkt telefonisch bei dem zuständigen Entsorgungsunternehmen (Telefonnummer siehe Abfallkalender). Die Blaue Tonne erhalten Sie leihweise. Die Gebühr für die Papiertonnenleerung ist in der jährlichen Grundgebühr (Gebührenbescheid) enthalten. Sobald die Tonne nicht mehr benötigt wird, informieren Sie bitte wieder telefonisch das zuständige Entsorgungsunternehmen, so dass die Abholung veranlasst werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Mülltonnen.

Wurde die Restmülltonne alleine genutzt und stammt noch von der Verteilung von 2007, dann können sie die Restmülltonne mitnehmen. Ist die Restmülltonne nach 2007 gekauft worden oder wird sie von mehreren Personen als Gemeinschaftstonne genutzt, so fragen Sie bitte Ihren Vermieter bzw. besorgen sich selbst entsprechende Tonnen im Bau-/Raiffeisenmarkt.

 

Bitte geben Sie die Tonnen bei Bedarf an den Nachmieter/neuen Eigentümer ab oder bieten sie in der Tauschbörse an. Möglichkeit 1: Kratzen Sie die Gebührenmarke herunter und schicken Sie die Schnipsel zusammen mit dem Quittungsabschnitt unter Angabe Ihrer Kontoverbindung an den Abfallwirtschaftsbetrieb (Adresse siehe unten). Wir überweisen Ihnen den Restbetrag. Möglichkeit 2: Der neue Besitzer der Tonne zahlt Ihnen den anteiligen Restwert der Marke aus und übernimmt diese zusammen mit der Tonne.

Wurde die Tonne bei der Leerung beschädigt, teilen Sie uns bitte telefonisch (07131 994-360) die Größe, Ihren Namen und Anschrift mit. Das zuständige Abfuhrunternehmen liefert Ihnen eine unbeschädigte Ersatztonne. Schicken Sie den Quittungsabschnitt Ihrer Gebührenmarke an den Abfallwirtschaftsbetrieb (Adresse siehe unten). Wir schicken Ihnen umgehend Ersatz zu.

 

Bitte informieren Sie die Polizei /Ihre Hausratsversicherung über den Diebstahl und besorgen sich über die Tauschbörse oder im Bau-/Raiffeisenmarkt Ersatz. Schicken Sie den Quittungsabschnitt Ihrer Gebührenmarke an den Abfallwirtschaftsbetrieb (Adresse siehe unten). Wir schicken Ihnen umgehend Ersatz zu.

Abfallkalender

Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung verteilt die Abfallkalender am Jahresende. Sollten Sie keinen erhalten haben, können Sie sich einen Abfallkalender mit Sperrmüllgutscheinen in Ihrem Rathaus/Bürgerbüro abholen. Die Termine können Sie sich hier anzeigen lassen und/oder ausdrucken (ohne Sperrmüllgutscheine).

Informationen zur Anlieferung von Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle und mineralischer Dämmstoffe

Zuständiges Amt

Abfallwirtschaftsbetrieb

07131 994-360
07131 994-196
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn