Logo Landkreis-Heilbronn

Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Heilbronn bietet im Auftrag des Landkreises Heilbronn und der Stadt Heilbronn einen Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen an, vor allem für schwer Gehbehinderte bzw. Rollstuhlfahrer, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können.
Fahrdienst des Arbeiter-Samariter-Bundes.
Quelle: Arbeiter-Samariter-Bund Heilbronn

Wer am Fahrdienst teilnehmen möchte, muss dem ASB folgende Nachweise vorlegen:

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“
  • Wohnsitznachweis, z. B. Personalausweis

Begleitpersonen werden kostenlos befördert, wenn die Notwendigkeit durch das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen ist. 
Fahrten sind normalerweise täglich von 9.00 Uhr bis 23.00 Uhr möglich. Die Bestellung einer Fahrt soll möglichst frühzeitig erfolgen.  

In Anspruch genommen werden können pro Monat:

  • eine Freifahrt (Hin- und Rückfahrt)
  • eine 2. Fahrt mit 40 % Eigenbeteiligung 
  • eine 3. Fahrt mit 60 % Eigenbeteiligung 

Die Eigenbeteiligung wird vom ASB errechnet und eingezogen. Sie entfällt für Personen,

  • die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder XII
  • oder ähnliche Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.

Die Hin- und Rückfahrt darf 60 km, die Einzelfahrt (Hin- oder Rückfahrt) 30 km nicht überschreiten. Nicht in Anspruch genommene Fahrten verfallen zum Monatsende. 

Über weitere Einzelheiten erteilt der ASB Auskünfte (Kontakt siehe rechts).