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Amts- und Gerichtsärztlicher Dienst

Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen gehören zu den Schwerpunktaufgaben des Gesundheitsamtes. Unabhängig und neutral nehmen die Amtsärzte für Behörden, Gerichte und andere Auftraggeber ärztliche Untersuchungen vor und erstellen Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen:
Ärztin begutachtet Röntgenaufnahme
Quelle: MEV-Verlag

  • Untersuchung und Begutachtung psychisch Kranker, insbesondere Gutachten in Unterbringungs- und Betreuungsverfahren
  • Gutachten nach den Sozialgesetzbüchern, z. B. Feststellung von Behinderungen, Eingliederungshilfen
  • Überprüfung der Fahreignung
  • Gerichtsärztlicher Dienst (Haft- und Verhandlungsfähigkeit)
  • Untersuchungen nach dem Ausländerrecht (Erteilung Aufenthaltserlaubnis, Asylbewerber, Krankenhilfe, Feststellung der Reisefähigkeit)
  • Beratung von behinderten, bzw. von Behinderung bedrohten Menschen, chronisch Kranken, Suchtkranken und Menschen, die an übertragbaren Krankheiten leiden
  • Einstufung der Pflegebedürftigkeit

Einstellungsuntersuchungen für Beamte werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg können Adressen der Ärztinnen und Ärzte, die Einstellungsuntersuchungen für Beamtenbewerber durchführen, abgerufen werden. 

Zuständiges Amt

Gesundheitsamt

07131 994-330
07131 994-625; Fax-Nr. ausschließlich für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): 07131 994-174
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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