- Untersuchung und Begutachtung psychisch Kranker, insbesondere Gutachten in Unterbringungs- und Betreuungsverfahren
- Gutachten nach den Sozialgesetzbüchern, z. B. Feststellung von Behinderungen, Eingliederungshilfen
- Überprüfung der Fahreignung
- Gerichtsärztlicher Dienst (Haft- und Verhandlungsfähigkeit)
- Untersuchungen nach dem Ausländerrecht (Erteilung Aufenthaltserlaubnis, Asylbewerber, Krankenhilfe, Feststellung der Reisefähigkeit)
- Beratung von behinderten, bzw. von Behinderung bedrohten Menschen, chronisch Kranken, Suchtkranken und Menschen, die an übertragbaren Krankheiten leiden
- Einstufung der Pflegebedürftigkeit
Einstellungsuntersuchungen für Beamte werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg können Adressen der Ärztinnen und Ärzte, die Einstellungsuntersuchungen für Beamtenbewerber durchführen, abgerufen werden.